Im Schnitt verdienen Frauen hierzulande immer noch 23 Prozent weniger als Männer. Damit gehört Deutschland zu den EU-Ländern mit dem größten Lohngefälle. Um dagegen vorzugehen, fordert die SPD nun mehr Transparenz in der Lohnpolitik der Unternehmen. Betriebe mit mehr als 15 Beschäftigten sollen einem Gesetzesentwurf zufolge verpflichtet werden, die gezahlten Löhne auf Diskriminierung überprüfen zu lassen – notfalls droht Bußgeld.
Jana Tashina Wörrle

Einerseits liegt es an der Berufswahl und an Unterbrechungen der Erwerbsphase, dass Frauen noch immer weniger verdienen als Männer. Andererseits handelt es sich aber auch um festgefahrene Strukturen, die nichts mit unterschiedlichen Qualifikationen oder schlechteren Leistungen zu tun haben. In Deutschland betragen die Lohnunterschiede nach Angaben des Statistischen Bundesamts rund 23 Prozent, europaweit sind es laut Eurostat 16,4 Prozent. Und beide Werte sorgen für Unmut in den Parlamenten.
EU-Parlament plädiert für Sanktionen
Da die Lohnungleichheit in einigen EU-Mitgliedsstaaten in der letzten Zeit sogar zugenommen hat, drängt das Europäische Parlament die EU-Kommission dazu, die bestehenden Gesetze zu verbessern und die Arbeitgeber stärker in die Pflicht zu nehmen. Ähnlich dem aktuellen Vorschlag der SPD-Bundestagsfraktion zu einem Entgeltgleichheitsgesetz, schlagen die EU-Abgeordneten vor, die nationalen Gesetze durch geeignete, effektive Sanktionen zu ergänzen.
Verstößt ein Arbeitgeber gegen die Regelungen könnten dann Bußgelder, Verwaltungsgebühren und der Ausschluss von öffentlichen Zuwendungen und Subventionen als Mittel dienen, Lohngleichheit herzustellen, schlagen die Abgeordneten vor. Umgesetzt werden muss diese Anregung aber noch in nationales Recht und dabei zeigen sich die Staaten nicht gerade aktiv. "Nach beinahe 40 Jahren offensichtlich wirkungsloser EU-Gesetzgebung haben die Mitgliedstaaten nur kleine Änderungen in ihren nationalen Gesetzgebungen vorgenommen", beklagt deshalb die EU-Parlamentarierin Edit Bauer, die den Entschließungsantrag verfasst hat.
Zwar liegt Deutschland gemeinsam mit Österreich, Zypern, der Tschechischen Republik und der Slowakei auf den hinteren Plätzen, was die Lohnungleichheit betrifft. Doch trotzdem gibt es jetzt den ersten Vorschlag, wie ein nationales Gesetz aussehen könnte. Die SPD-Bundestagsfraktion hat ein Entgeltgleichheitsgesetz formuliert und möchte damit die Arbeitgeber verpflichten, aktiv an einer gerechteren Lohnpolitik mitzuarbeiten. Tun sie das nicht, könnte ihnen ein Bußgeld bis zu 500.000 Euro drohen.
Berichterstattung gegen Diskriminierung
Grundsätzlich sieht der Gesetzesentwurf vor, mehr Transparenz in die Entgeltstrukturen zu bekommen. Jeder Betrieb, der mehr als 15 Beschäftigte hat, soll künftig regelmäßig einen Bericht über die gezahlten Löhne und die Beschäftigten im eigenen Unternehmen verfassen müssen. Dieser anonymisierte Bericht wird dann von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes bewertet. Zeigen sich hierbei Lohnunterschiede, müssen die Arbeitgeber dafür sorgen, diese auszugleichen.
"Wir wollen mit diesem Gesetz ein Umdenken anstoßen", erklärt Christel Humme, Sprecherin der Arbeitsgruppe Gleichstellungspolitik der SPD-Bundestagsfraktion. Zwar gebe es schon seit elf Jahren eine freiwillige Vereinbarung der Wirtschaft, die für gerechte Löhne sorgen soll. "Doch bislang hält sich kaum jemand daran", beklagt Humme. Deshalb seien nun konkrete Maßnahmen und eine verpflichtende Regelung nötig.
Der Entwurf beinhalte zwar als letzten Schritt ein Bußgeld, doch die SPD-Sprecherin ist sich sicher, dass die Bereitschaft zur Veröffentlichung der Entgeltstrukturen groß ist, wenn erst einmal damit begonnen wird. "Es geht doch auch um das Image der Betriebe. Keiner möchte doch offiziell zugeben, wenn er nicht gerecht bezahlt", sagt Christel Humme. Gerade in Zeiten der zunehmenden Fachkräftemangels, in denen die Unternehmen verstärkt auch um Frauen als Mitarbeiter werben, sei es wichtig ein attraktiver Arbeitgeber zu sein.
Zu lange hat sich innerhalb der EU nichts getan in Sachen Lohngleichheit, zu lange haben die einzelnen Länder gewartet, um gemeinsame Regelungen mit der Wirtschaft zu finden. "Deutschland muss auch an sein Image in Europa denken, wenn es hierbei so schlecht abschneidet", gibt die Sozialdemokratin zu bedenken.
Kleine Betriebe sind erst in zehn Jahren dran
Doch ob der Vorschlag der SPD für Deutschland Zukunft hat, wird momentan noch bezweifelt. Zu groß wäre der bürokratische Aufwand, der mit der Berichterstattung von Betrieben und der Zusammenarbeit mit der Antidiskriminierungsstelle zu erwarten ist, sagen die Kritiker. "Dieses Argument wird immer ausgepackt, wenn es um Gleichstellungspolitik geht", sagt Humme lachend. Wir hätten doch schon Gesetze, die für einen gleichen Lohn sorgen sollen, diese müssten nun verpflichtend angewendet werden.
Christel Humme ist zuversichtlich, dass das Entgeltgleichheitsgesetz einen großen Fortschritt bringt. "Es ist ein Prozess der jetzt beginnen muss", erklärt sie und weist darauf hin, dass der Gesetzesentwurf eine Staffelung vorsieht. Erst würden die Regelungen für große Betriebe mit über 1.000 Mitarbeitern gelten und dann Stück für Stück auch für die anderen. In etwa zehn Jahren sollten dann auch die kleinen Firmen regelmäßig einen Bericht abgeben und diesen auch im Betrieb selbst veröffentlichen.