Jetzt machen acht Städte in Baden-Württemberg Ernst mit dem Umweltschutz im Straßenverkehr. Ab 1. März dürfen nur noch Fahrzeuge mit einer Schadstoffplakette in den neu eingerichteten Umweltzonen fahren.
Umweltplakette wird Pflicht
Wer ohne Plakette an der Scheibe erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Nach Angaben der Sachverständigenorganisation GTÜ in Stuttgart sind die Plaketten Pflicht für alle Fahrzeuge in Kommunen mit ausgewiesenen Umweltzonen. In Baden-Württemberg seien dies Stuttgart, Leonberg, Ludwigsburg, Mannheim, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd, Tübingen und Ilsfeld. Weitere Städte folgten zu einem späteren Zeitpunkt.
Fahrverbote für viele Altfahrzeuge ohne Katalysator oder Partikelfilter lassen sich mit einer Nachrüstung umgehen, erklären die GTÜ-Fachleute. Dieser kleine technische Eingriff werde neben freier Fahrt in den Umweltzonen mit einem einmaligen Steuernachlass bei Dieselfahrzeugen und weiteren Steuervergünstigungen vom Staat belohnt.
Schnelle Hilfe bei der Filternachrüstung und der Plakettensuche leiste die Datenbank der GTÜ. Unter feinstaub.gtue.de fänden sich Informationen darüber, welche Plakette ein Fahrzeug erhalte, ob eine Nachrüstmöglichkeit bestehe und was eine Umrüstung koste. In der Datenbank seien aktuell das deutsche Marktangebot an Dieselpartikelfiltern sowie die möglichen Nachrüstsysteme zur Schadstoffminderung bei Benzinern hinterlegt.
ddp
