Das Umweltbundesamt rät zu einer weiteren Ausweitung der Lkw-Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen. Eine solche Neuregelung würde auch viele Handwerksbetriebe treffen.

Der Straßenverkehr ist nach wie vor für 95 Prozent der Treibhausgasemissionen im gesamten Verkehr verantwortlich. Denn nach wie vor werden zu viele Güter auf der Straße transportiert. Zwischen 2000 und 2013 ist der Güterverkehrs auf der Straße um rund 30 Prozent gestiegen. Um diese Entwicklung zu stoppen empfiehlt das Umweltbundesamt nun unter anderem eine Ausweitung der Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen.
"Es wäre sinnvoll, die Lkw-Maut auszuweiten"
"Wir raten dringend dazu, mehr Gütertransport von der Straße auf die Schiene und das Schiff zu verlegen. Zudem wäre es sinnvoll, die Lkw-Maut auf Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen auszuweiten,“sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. Lkw verursachten in Deutschland im Jahr 2013 rund 38,7 Millionen Tonnen CO2. “Wir müssen endlich eine deutlich intensivere Diskussion über CO2-Grenzwerte für Lkw führen. Wir brauchen auch hier anspruchsvolle Regelungen", erläutert Kratzberger weiter.
Eine solche Neuregelung würde auch zunehmend kleine und mittlere Handwerksbetriebe treffen. Fast jeder Betrieb verfügt über einen Transporter, der dieses Gesamtgewicht erreicht.
Maut für Lkw ab 7,5 Tonnen beschlossen
Erst vor kurzem hatte das Kabinett im Bundestag eine Ausweitung der Lkw-Maut ab dem 1. Oktober 2015 beschlossen, die Lkw ab 7,5 Tonnen Gesamtgewicht einbezieht. Bereits seit 1. Juli 2015 sind zusätzliche 1.100 Kilometer vierstreifige Bundesstraßen mautpflichtig.
Neuer Kostenfaktor für kleine und mittlere Betriebe
Durch eine erneute Ausweitung ab 3,5 Tonnen käme für die kleinen und mittleren Betriebe in Deutschland ein neuer, nicht unerheblicher Kostenfaktor hinzu. Denn: Viele Fahrten zu Baustellen oder auf Montagen kosteten dann Geld - oder deutlich mehr Zeit, wenn Mautpflichtige Straßen vermieden werden.
Derzeit gilt die Lkw-Maut auf etwa 25.700 Autobahnkilometern sowie auf 4.700 Kilometern Bundesstraße. Sie besteht für Fahrzeuge ab einem zulässigen Gesamtgewicht von zwölf Tonnen.
Mehr Geld für die Infrastruktur
Die Ausdehnung des mautpflichtigen Streckennetzes bedeutet zusätzliche Einnahmen, die dem Verkehrshaushalt des Bundes zufließen. Das Bundesverkehrsministerium finanziert daraus einen Teil der Investitionen in die Infrastruktur. Eine am aktuellen Verkehrsaufkommen orientierte Schätzung lässt für den Zeitraum 2015 bis 2017 ein Plus von 875 Millionen Euro erwarten. dhz
Einen ausführlichen Auszug aus dem Umweltbericht gibt es direkt beim Umweltbundesamt.