Die Überbrückungshilfen des Bundes müssen nun doch nicht bis Ende August beantragt werden. Dies teilte die Bundessteuerberaterkammer mit. Zuvor beklagten die antragstellenden Steuerberater und Wirtschaftsprüfer diverse Probleme bei der Registrierung.
Karin Birk

Die Bundesregierung hat die Antragsfrist für Corona-Überbrückungshilfen für kleine und mittlere Unternehmen um einen Monat bis Ende September verlängert. "Vor dem Hintergrund der technischen Probleme vieler Kolleginnen und Kollegen beim Registrierungsprozess ist diese Fristverlängerung angebracht", sagte der Präsident der Bundessteuerberaterkammer, Hartmut Schwab. Der Berufstand arbeite derzeit am Limit. Die einmonatige Verlängerung verschaffe den Steuerberatern jetzt mehr Luft für die zeitintensive Beantragung. "Es könnte aber sein, dass eine weitere Verlängerung notwendig wird, um den Unternehmen wirklich wirksam in dieser Krise zu helfen", betonte er.
Bald Antragstellung auch über Rechtsanwälte möglich
Das Finanzministerium hat nach eigenen Angaben der Fristverlängerung bis Ende September zugestimmt. Ursprünglich sollten die Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidigte Buchprüfer nur bis Ende August entsprechende Überbrückungshilfen für ihre Mandanten beantragen können. Die Hilfen selbst sollen dann bis zum 30. November über entsprechende Bewilligungsstellen in den Ländern ausbezahlt werden. Wie das Bundeswirtschaftsministerium mitteilte, waren bis Ende vergangener Woche 15.000 Anträge gestellt, weitere rund 25.000 hatten sich in Bearbeitung befunden. "Rund 18.000 Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind registriert. Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass auch Rechtsanwälte die Anträge demnächst stellen können", teilte das Ministerium auf Anfrage mit.
Bezahlt werden Fixkosten-Zuschüsse
Gedacht sind die Überbrückungshilfen für stark von der von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen und Soloselbständige. Sie sollen einen Teil ihrer Fixkosten - etwa für Mieten, Leasingraten oder Versicherungen - für die Monate Juni, Juli und August 2020 ersetzt bekommen. Die Bundesregierung hat dafür knapp 25 Milliarden Euro reserviert. Damit ein Unternehmen die Zuschussvoraussetzungen erfüllt, muss der in den Monaten April und Mai 2020 zusammen erzielte Umsatz um durchschnittlich mindestens 60 Prozent gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum zurückgegangen sein. Auch darf das Unternehmen Ende 2019 noch keine wirtschaftlichen Schwierigkeiten gehabt haben. Die maximale Höhe an Zuschüssen liegt bei 50.000 Euro pro Monat, für Betriebe mit bis zu fünf (10) Beschäftigten gibt es maximal 3000 (5000) Euro pro Monat.
Unternehmen können Hilfen nicht direkt beantragen
Anders als bei den Soforthilfen können die Zuschüsse allerdings nur über Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und vereidige Buchprüfer gestellt werden. Diese wiederum müssen sich über eine Plattform des Bundeswirtschaftsministeriums registrieren lassen. Genau hier gab es allerdings unterschiedliche Schwierigkeiten angefangen von zu langen Post-Zustellfristen der PIN-Briefe, bis zu technischen Problemen bei der endgültigen Registrierung, wie auch der Präsident der Steuerberaterkammer Baden-Württemberg, Uwe Schramm, berichtete.
Erste Anträge bei Bewilligungsstellen eingegangen
Ist der Antrag ausgefüllt, wird er von den Steuerberatern digital an die jeweiligen Bewilligungsstellen der Länder weitergeleitet. Dort sind bisher die ersten Anträge eingegangen, wie es etwa bei der für Bayern zuständigen Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern oder dem für Hessen zuständigen Regierungspräsidium in Gießen heißt. In München waren es Anfang der Woche rund 1.800 Anträge, in Hessen Mitte der Woche rund 940 Anträge. Sind die Anträge geprüft, werden die Gelder ausbezahlt. Die Auszahlungsfrist läuft bis zum 30. November 2020.