Ausbildungsserie Über Arbeitsgelegenheiten Nachwuchs finden: So klappt's

Sogenannte Arbeitsgelegenheiten sollen es Menschen erleichtern, beruflich wieder einzusteigen. Handwerksbetrieben bietet diese Maßnahme eine interessante Möglichkeit, um Auszubildende und neue Mitarbeiter zu finden. Ausbildungsberater Peter Braune erklärt, wie das funktionieren kann.

Hand misst Schubladengröße ab. Möbelreparatur.
Das Bauen von Einrichtungsgegenständen zum Beispiel für Sozialwohnungen kann als Arbeitsgelegenheit gewertet werden. - © sergey0506 - stock.adobe.com

Ab und zu hilft es, einen anderen als den naheliegenden Denkweg einzuschlagen, um zum Ergebnis zu kommen.

Ich habe einen Beitrag über Arbeitsgelegenheiten gelesen. Sie werden für Menschen eingesetzt, bei denen der direkte Weg auf einen Arbeitsplatz wenig aussichtsreich oder bereits gescheitert ist.

Die durchgeführten Arbeiten müssen zusätzlich sein, im öffentlichen Interesse liegen und dürfen nicht wettbewerbsverzerrend sein. Für die Entwicklung der Beschäftigungsfähigkeit spielt die Bedeutung am regionalen Arbeitsmarkt eine Rolle. Was das bedeutet, ist im Sozialgesetzbuch (§ 16d SGB II Arbeitsgelegenheiten) definiert:

  • Arbeiten liegen im öffentlichen Interesse, wenn das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient. Arbeiten, deren Ergebnis überwiegend erwerbswirtschaftlichen Interessen oder den Interessen eines begrenzten Personenkreises dient, liegen nicht im öffentlichen Interesse. Ein öffentliches Interesse wird zudem nicht dadurch ausgeschlossen, dass das Arbeitsergebnis auch den in der Maßnahme beschäftigten Leistungsberechtigten zugutekommt. Es muss aber sichergestellt werden, dass die Arbeiten nicht zu einer Bereicherung Einzelner führen.
  • Arbeiten sind wettbewerbsneutral, wenn durch sie eine Beeinträchtigung der Wirtschaft infolge der Förderung nicht zu befürchten ist und Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weder verdrängt noch in ihrer Entstehung verhindert wird.
  • Arbeiten, die auf Grund einer rechtlichen Verpflichtung durchzuführen sind oder die üblicherweise von juristischen Personen des öffentlichen Rechts durchgeführt werden, sind nur förderungsfähig, wenn sie ohne die Förderung voraussichtlich erst nach zwei Jahren durchgeführt würden. Ausgenommen sind Arbeiten zur Bewältigung von Naturkatastrophen und sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen.

Arbeitsgelegenheiten und Qualifizierungen kombinieren

Rechtlich einwandfreie Arbeitsgelegenheiten können mit einer Qualifizierungsmaßnahme kombiniert sein. Das könnte zum Beispiel ein Qualifizierungsbaustein sein, der aus einem passenden Ausbildungsberuf abgeleitet wird. Die Dauer der Maßnahme liegt zwischen sechs und höchstens zwölf Monaten. Es gibt Voll- und Teilzeitformen. Eine Wochenarbeitszeit ist nicht festgelegt.

Qualifizierungsangebote sind vielfältig. Das reicht von einer fachkundigen Unterweisung am Arbeitsplatz, einer Qualifizierung wie dem Staplerschein oder einem Kettensägelehrgang bis zu Modulen des Europäischen Computerführerscheines.

Man findet in der Praxis der Arbeitsgelegenheiten Angebote wie das Bauen von Parkbänken, Reparieren von Schulinventar oder das Bauen von Einrichtungsgegenständen für Sozialwohnungen bis hin zur Betreuung von Behinderten.

Wie Handwerksbetriebe die Möglichkeit für sich nutzen

Wer ein wenig ums Eck denkt kommt schnell auf die Idee, dass Arbeitsgelegenheiten bei der Suche nach Lehrlingen oder Beschäftigten eine Gelegenheit sein könnten. Für eine Meisterin oder einen Meister lohnt sich daher, eine beständige Beziehung zu den Trägern solcher Maßnahmen aufzubauen und regelmäßig mit den Verantwortlichen den Austausch zu pflegen.

Im Ergebnis kann sich hieraus ein Lehrvertrag, Umschulungsvertrag oder eine Beschäftigung im Betrieb ergeben, an deren Ende die Zulassung zur externen Prüfung bei der jeweils zuständigen Kammer steht.

Ihr Ausbildungsberater Peter Braune

Peter Braune hat Farbenlithograph gelernt, war Ausbilder und bestand in dieser Zeit die Ausbildungsmeisterprüfung. Er wechselte als Ausbildungsberater zur Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main. Dort baute er dann den gewerblich-technischen Bereich im Bildungszentrum auf und leitete die Referate gewerblich-technischen Prüfungen sowie Ausbildungsberatung, zu der auch die Geschäftsführung vom Schlichtungsausschuss gehörte. Danach war er Referent für Sonderprojekte.