Arbeitnehmer und Selbstständige, die sich beruflich weiterbilden möchten, stehen oft vor der Frage: Wie finanziere ich die teuren Kurs- und Prüfungsgebühren? Doch dafür gibt es zahlreiche Förderprogramme von Bund und Ländern sowie Unterstützung vom Finanzamt. Hier eine Übersicht.

Die Stiftung Warentest informiert in einem Online-Special über Zuschüsse für die Weiterbildung. Der kostenlose Überblick kann auf der Webseite der Stiftung abgerufen werden.
Programme und Stipendien des Bundes
Die Zuschüsse des Bundes unterscheiden nach einzelnen Zielgruppen. Programme und Stipendien gibt es zum Beispiel für Berufstätige, die studieren wollen, junge Fachkräfte unter 25 Jahren oder geringqualifizierte Arbeitnehmer.
Erwerbstätige mit kleinem Einkommen, auch Selbstständige, werden zum Beispiel mit der Bildungsprämie gefördert. Sie besteht aus einem Prämiengutschein, mit dem der Staat die Hälfte der Kurskosten für eine Weiterbildung übernimmt, maximal jedoch 500 Euro. Der Gutschein kann durch das so genannte Weiterbildungssparen ergänzt werden.
Mit dem Meister-Bafög unterstützt der Bund bekanntlich angehende Handwerks- oder Industriemeister. Für die Förderung muss man bereits eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, gefördert werden Voll- und Teilzeitkurse mit mindestens 400 Unterrichtsstunden. Der Staat unterstützt Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis maximal 10.226 Euro. Dabei beträgt der Zuschuss 30,5 Prozent der Ausgaben, den Rest kann der Lernende über ein zinsgünstiges Darlehen finanzieren. Weitere Informationen gibt es unter meister-bafoeg.info
Finanzielle Unterstützung der Bundesländer
Einzelne Bundesländer fördern Lernwillige mit so genannten Bildungsschecks. Beispielsweise sind in Hessen Arbeitnehmer antragsberechtigt, die in Betrieben mit maximal 250 Mitarbeitern arbeiten und entweder keinen anerkannten Berufsabschluss haben, über 45 Jahre alt sind, in Teilzeit oder als Ausbilder beschäftigt sind. Maximal 500 Euro Förderung gibt es für eine Fortbildung pro Jahr, die außerhalb des Betriebs und bei einem zertifizierten Anbieter stattfindet.
Auch die Bundesländer Sachsen und Thüringen unterstützen Fortbildungen durch Bildungsgutscheine. In den meisten Bundesländern haben Arbeitnehmer auch einen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Unterstützung vom Finanzamt
Neben direkten finanziellen Zuschüssen von Bund und Ländern können Angestellte und Selbstständige ihre Steuerbelastung mit Weiterbildungskosten deutlich reduzieren. Die Ausgaben für eine berufliche Weiterbildung können Selbstständige als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen, bei Angestellten erkennt das Finanzamt die Ausgaben als Werbungskosten an.
Dafür sollten Kursteilnehmer Belege über ihre eigenen Ausgaben aufbewahren, etwa für Kursgebühren, Hotel und Anreise. Auch Arbeitsmittel oder Fahrten zur Lerngemeinschaft können von der Steuer abgesetzt werden. Eine Tabelle der Stiftung Warentest zeigt, welche Posten genau vom Finanzamt anerkannt werden.
Als Arbeitgeber Weiterbildung fördern
Viele Beschäftigte, die sich weiterbilden wollen, bitten auch ihren Arbeitgeber um Unterstützung. Eine aktuelle Umfrage des Marktforschungsinstituts Forsa hat ergeben, dass 97 Prozent der Arbeitgeber bereit sind, Fortbildungen zu unterstützen, die eine Wissenslücke im Unternehmen schließen oder zu den Aufgaben des Mitarbeiters passen. Wichtig ist immer, dass der Fortbildungswillige glaubhaft erklären kann, welchen Nutzen die Qualifizierung für das Unternehmen haben wird.
Wie die Förderung im Einzelnen aussieht, wird ganz individuell abgesprochen. Der Arbeitgeber kann beispielsweise die Lehrgangsgebühren ganz oder teilweise übernehmen oder nach bestandener Prüfung eine Erfolgsprämie zahlen. Zudem kann er den Arbeitnehmer für die Teilnahme an Kursen oder Prüfungen freistellen. Oder der Chef erlaubt dem Angestellten, in Zeiten geringer Arbeitsbelastung am Arbeitsplatz für seine Fortbildung zu lernen.
In der Regel verlangen Arbeitgeber für ihre Investition eine Gegenleistung - etwa, dass sich der Beschäftigte für eine gewisse Zeit an das Unternehmen bindet . dhz