Bürokratie und Kosten Tierhaltungskennzeichnung für Imbiss und Catering: Verbände warnen

Die Tierhaltungskennzeichnung kommt 2027 auch auf Restaurants, Kantinen, Imbisse und das Catering zu. Das Bundeslandwirtschaftsministerium möchte auch die Außer-Haus-Verpflegung zu dem zusätzlichen Label verpflichten. Ein Bündnis verschiedener Verbände aus Handwerk und Gastronomie wehrt sich gegen die Pläne und warnt vor enormen Kosten.

Tierhaltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung
Ein breites Verbändebündnis warnt vor der geplanten Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf die Außer-Haus-Verpflegung. - © Christin Klose - stock.adobe.com

Jeden Tag essen Millionen Menschen in Deutschland außer Haus – ob in Kantinen, Mensen, Restaurants oder am Imbiss. Das Bundeslandwirtschaftsministerium sieht darin nach eigenen Angaben ein großes Potenzial, über die Außer-Haus-Verpflegung Jung und Alt mit gesundem, nahrhaftem und nachhaltigem Essen zu versorgen. Damit die Bürgerinnen und Bürger auch erfahren, woher die tierischen Produkte stammen, die sie dabei konsumieren, soll die Tierhaltungskennzeichnung künftig auch in der Außer-Haus-Verpflegung verpflichtend werden.

Das Gesetz zur Tierhaltungskennzeichnung soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Für die Außer-Haus-Verpflegung soll es ab dem 1. Juli 2027 gelten. So sieht es der Beschluss von Bundestag und Bundesrat vor. Die Ausgestaltung für die Praxis ist derzeit noch in Bearbeitung. Dennoch kommt Kritik auf, denn mehrere Verbände aus Industrie, Handwerk, Gastronomie und Gemeinschaftsverpflegung warnen aktuell gemeinsam vor dem Schritt, auch die Außer-Haus-Verpflegung miteinzubeziehen. Erst seit der letzten von mehreren Verschiebungen der Kennzeichnungspflicht ist dies im Gespräch und sorgt nun für Ärger.

Verbände kritisieren massiven organisatorischen Aufwand durch die Tierhaltungskennzeichnung

In einem gemeinsamen Schreiben wendet sich das Verbändebündnis, zu dem auch der Deutsche Fleischer-Verband (DFV) und der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks gehören, an Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU) und warnt eindringlich vor den Folgen einer geplanten Ausweitung. Diese sehen sie vorrangig in einer zunehmenden Bürokratie und damit zusammenhängender Kosten – ein Widerspruch zu den angekündigten Zielen der Bundesregierung, Bürokratie abzubauen und die Wirtschaft zu entlasten.

"Die geplante Ausweitung würde enorme Kosten und einen massiven organisatorischen Aufwand entlang der gesamten Wertschöpfungskette verursachen – von Herstellern über Großhandel bis hin zu allen gastronomischen Betrieben", erklärt Markus Suchert, der Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Systemgastronomie e. V. (BdS). Nach Einschätzung des Bündnisses würde die Umsetzung der Tierhaltungskennzeichnung in der Außer-Haus-Verpflegung tiefgreifende Eingriffe in bestehende Prozesse erfordern. Notwendig wären unter anderem neue IT-Systeme, eine umfassende Anpassung von Warenströmen sowie zusätzliche Dokumentationspflichten.

Tierhaltungskennzeichnung ab 2027: Rechtlich unsicher für importierte Waren?

Probleme könnten dem Bündnis zufolge außerdem durch die geplante Ausweitung der Tierhaltungskennzeichnung auf importierte Waren entstehen. Auch das sieht der aktuelle Gesetzesentwurf vor. Die Verbände zweifeln jedoch daran, dass die geplante Einstufung von Fleischprodukten aus anderen europäischen Ländern das EU-Notifizierungsverfahren bestehen würde. In diesem Verfahren prüft die EU, ob nationale Regelungen mit dem EU-Recht vereinbar sind und den Wettbewerb im Binnenmarkt nicht verzerren.

"Im schlimmsten Fall droht eine einseitige Belastung deutscher Unternehmen im europäischen Wettbewerb", heißt es in dem Schreiben. Mit ihm richten die Verbände einen Appell an die Bundesregierung, die Pläne zur Tierhaltungskennzeichnung nochmals zu überarbeiten – und die Außer-Haus-Verpflegung außen vor zu lassen. Die Unternehmen bräuchten jetzt Entlastung und keine zusätzlichen Hürden, mahnen sie angesichts der Bürokratielasten und auch mit Blick auf die aktuelle Lage und die Energiepreisentwicklungen aufgrund des Iran-Kriegs.

Schon als die Pläne zur überarbeiteten Version der Tierhaltungskennzeichnung bekannt geworden sind, hatte der DFV gewarnt, dass die Ausweitung der Kennzeichnungspflicht auf Außer-Haus-Verpflegung und verarbeitete Produkte bereits im ersten Schritt Probleme bringen könnte. Der DFV setzt sich daher dafür ein, zunächst die Grundlagen zu klären und die Umsetzung in den Betrieben realistisch vorzubereiten. Kritisch zeigte sich der Verband, ob eine Kennzeichnung für importierte Waren rechtssicher umgesetzt werden könne – auch wenn sie für die Fleischer wichtig erscheint für einen fairen Wettbewerb. jtw