Landgericht Landshut gibt gepfändete Boeing gegen Sicherheitsleistung wieder frei Thailands Kronprinz darf wieder abheben

Thailands Kronprinz darf mit seinem in München gepfändeten Flugzeug wieder abheben, muss dafür aber tief in die Privatschatulle greifen. Das Landgericht Landshut gab am Mittwoch die Boeing 737 gegen eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro frei.

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Thailands Kronprinz darf wieder abheben

Landshut (dapd-bay). Thailands Kronprinz darf mit seinem in München gepfändeten Flugzeug wieder abheben, muss dafür aber tief in die Privatschatulle greifen. Das Landgericht Landshut gab am Mittwoch die Boeing 737 gegen eine Sicherheitsleistung von 20 Millionen Euro frei.

Ausschlaggebend seien Dokumente, die auf Prinz Maha Vajiralongkorn als Eigentümer schließen lassen, erklärte der Vizepräsident der Gerichts, Christoph Fellner. So sei eine eidesstattliche Versicherung der thailändischen Luftfahrtbehörde vorgelegt worden.

Weil derzeit nur eine Vermutung auf die Eigentumsverhältnisse bestehe, könne auf eine Sicherheitsleistung nicht verzichtet werden. Diese bemisst sich Fellner zufolge nach dem Schätzwert des Flugzeugs. Die Details müssten im Hauptsacheverfahren geklärt werden.

Der Insolvenzverwalter des Augsburger Baukonzerns Walter Bau hatte die Maschine vergangene Woche festgesetzt, um eine millionenschwere Altforderung gegenüber dem Land Thailand einzutreiben. Die Nacht- und Nebelaktion verärgerte die thailändische Regierung.

Außenminister Kasit Piromya reiste persönlich nach Deutschland, um die Freigabe des Jets zu erwirken. Dieser zähle zum Privatbesitz der Königlichen Hoheit. Das Außenministerium in Berlin bedauerte die Unannehmlichkeiten für den Prinzen, verwies aber auf die Unabhängigkeit der deutschen Justiz.

Die Anfänge des Rechtsstreits liegen 20 Jahre zurück. Damals hatte sich der 2001 mit der Walter Bau fusionierte Baukonzern DYWIDAG am Bau einer Autobahn in Bangkok beteiligt. Wegen angeblicher Vertragsverstöße der thailändischen Regierung machte 2007 die bereits insolvente Walter Bau Schadenersatzansprüche von mehr als 30 Millionen Euro geltend.

dapd