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Personen, die bei ihrem Ehegatten in einem Beschäftigungsverhältnis stehen (Ehegattenarbeitnehmer) sind krankenversicherungspflichtig, wenn das Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze überschreitet.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 48., überarbeitete Auflage 2009, Holzmann Buchverlag .
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Welche Rechtsform hat die Handwerksinnung?
• Sie ist eine Handwerkergenossenschaft .
• Sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts .
• Sie ist eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts .