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Aber Achtung! Zum 1. Januar 2009 hat sich der Wert der Vorjahresumsatzsteuerschuld von 6.136 auf 7.500 Euro erhöht. Unternehmer, deren Vorjahresumsatzsteuerschuld 7.500 Euro überschritten hat, sowie Existenzgründer im Gründungs- und darauf folgenden Jahr müssen monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen und Vorauszahlungen tätigen.

Denn: Das Steuerrecht hat sich geändert. Alle Änderungen finden Sie in der neuen Handwerker-Fibel ! Jetzt bestellen!

Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 47. und 48., überarbeitete Auflage 2008, Holzmann Buchverlag .

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