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Innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung muss der freiwillige Beitritt zur gesetzlichen Krankenversicherung der zuständigen Krankenkasse angezeigt werden.

Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 47., überarbeitete Auflage 2008, Holzmann Buchverlag .


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Kalkulatorische Kosten beziehungsweise Zusatzkosten sind

• Kosten, die bei einzelnen Aufträgen dem Betrieb zusätzlich entstehen.
• Kosten, die in einer Reihe von Dienstleistungsberufen zusätzlich entstehen.
• Kosten, die nicht oder nicht in der zu berechnenden Höhe in der Buchhaltung zu Buche schlagen.