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Das Integrationsamt ist zuständig für die Erteilung der Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 47., überarbeitete Auflage 2008, Holzmann Buchverlag .
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Ab welcher Betriebsgröße beginnt die Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten?
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