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Ab einer Betriebsgröße von 20 Arbeitsplätzen beginnt die Pflicht zur Beschäftigung von Schwerbehinderten.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 47., überarbeitete Auflage 2008, Holzmann Buchverlag .
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Besteht in der Sachbehandlung von Erbschaften und Schenkungen ein Unterschied?
• Erbschaften und Schenkungen sind im Gesetz einheitlich geregelt .
• Ab einer Wertgrenze von 150.000 Euro werden Erbschaften und Schenkungen unterschiedlich behandelt .
• Bestimmte Personen - wie Eltern und Großeltern - werden bei Schenkungen in eine andere Steuerklasse eingeordnet als bei Erbfällen. Dadurch ergeben sich auch unterschiedliche Freibeträge.