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Wenn der Kunde Mängelrüge erhebt, prüft der Handwerksmeister die gerügten Mängel und erfüllt nach, wenn er die Beanstandungen des Kunden als gerechtfertigt anerkennen muss.
Quelle: Die Handwerker-Fibel, Band 2, 48., überarbeitete Auflage 2009, Holzmann Buchverlag .
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Zwei in einem Handwerksbetrieb ausgebildete Lehrlinge haben die Gesellenprüfung abgelegt und ihr Zeugnis erhalten. Der Ausbildende verlangt vom Prüfungsträger, dass ihm die Ergebnisse der Gesellenprüfung der Lehrlinge mitgeteilt werden. Kann er dies verlangen?
• Nein, weil die beiden Lehrlinge verpflichtet sind, diese dem Ausbildenden mitzuteilen .
• Nein, weil der Prüfungsträger nur im Falle des Nichtbestehens der Prüfungen dazu verpflichtet ist .
• Ja, weil dies im Berufsbildungsgesetz und in der Handwerksordnung so geregelt ist .