21-jähriger Berliner unterstützte Terrorgruppen im Ausland Terrorhelfer zu Jugend-Haftstrafe verurteilt

Wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland sowie Werbens um Mitglieder ist ein 21-jähriger Berliner zu einer Jugend-Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden.

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Terrorhelfer zu Jugend-Haftstrafe verurteilt

Berlin (dapd). Wegen Unterstützung terroristischer Vereinigungen im Ausland sowie Werbens um Mitglieder ist ein 21-jähriger Berliner zu einer Jugend-Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Das Kammergericht Berlin sah es in dem am Mittwoch verkündeten Urteil als erwiesen an, dass der türkischstämmige Deutsche von Juli 2009 bis Februar 2010 für die Terrorgruppen, "Al-Kaida" und "Islamische Jihad-Union" 16 radikal-islamische Videosequenzen ins Internet gestellt hatte.

In den Videobotschaften hatten auch potenzielle Selbstmordattentäter ihre Anschläge angekündigt und für ihre jeweilige Terrorgruppe um Mitglieder geworben. Außerdem hatte der 21-Jährige die Terrorgruppe "Deutsche Taliban Mujahideen" (DTM) mit Spenden unterstützt.

Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Bundesanwälte. Die Verteidigung hatte kein konkretes Strafmaß gefordert. Sie wies allerdings daraufhin, dass die Strafe mit der 16-monatigen Untersuchungshaft des Angeklagten bereits abgegolten sei. Das Gericht hob im Prozess den Haftbefehl auf.

Für das Gericht stand fest, dass sich der Angeklagte die Inhalte der betreffenden Videos "zu eigen gemacht hat". Ihm sei die Gefährlichkeit der Terrorgruppen bekannt gewesen, deren Ziel es war, "Ungläubige" zu vernichten und Anschläge in Deutschland zu begehen, hieß es. Er habe den Märtyrertod verherrlicht und sogar am Heiligen Krieg gegen die Ungläubigen teilnehmen wollen.

Er sei nur deshalb nicht ans Ziel gekommen, weil er von der deutschen Polizei gestoppt worden sei, hieß es im Urteil. Wegen eines Passvergehens war der Angeklagte im Februar 2010 in Rosenheim bei seiner Reise in ein Ausbildungslager ins afgahnisch-pakistanische Grenzgebiet festgenommen worden. Dem Berliner sei auch bewusst gewesen, dass die Spendengelder für den Kauf von Waffen verwendet würden. Die Gelder für die Terrorgruppen waren von der früheren Mitangeklagten an einen Mittelsmann in die Türkei überwiesen worden.

In dem seit November 2010 laufenden Verfahren hatte der heute 21-Jährige erst nach langem Schweigen die Vorwürfe im Wesentlichen eingeräumt. Über seine heutige Einstellung zum Dschihad (Heiliger Krieg) redete er nicht. Das Gericht glaubte allerdings, Bemühungen zu erkennen, dass er eine Abkehr sucht. "Er hat erkannt, dass es ein Irrweg war", sagte der Richter. Er befürchtete allerdings, dass wegen der "erheblichen Persönlichkeitsmängel" des Angeklagten ohne Therapie weitere Straftaten zu erwarten sind. Das Gericht berief sich dabei auf ein Gutachten, wonach der Angeklagte stimmungslabil, leicht verführbar und auf der Suche nach Anerkennung ist.

Die im Verfahren ursprünglich mitangeklagte Ehefrau des Anführers der sogenannten Sauerlandgruppe war bereits im März zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Gegen einen weiteren Terrorhelfer wurde im April in einem gesonderten Verfahren eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verhängt.

dapd