Diese Voraussetzungen gelten Telefonische Krankschreibung jetzt dauerhaft möglich

Die Sonderregelung aus Pandemiezeiten wurde diesmal nicht verlängert, sondern dauerhaft eingeführt. Die telefonische Krankschreibung ist jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt – und nur für einen bestimmten Zeitraum möglich.

Arztpraxen entlastet, Arbeitgeber verärgert: Die telefonische Krankschreibung wird dauerhaft eingeführt. - © Rudzhan - stock.adobe.com

Die telefonische Krankschreibung ist unter bestimmten Voraussetzungen ab sofort wieder möglich. "So entlasten wir die Arztpraxen und Patienten gleichermaßen", sagte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Damit habe der gemeinsame Bundesausschuss schnell und gründlich den Auftrag des Gesetzgebers umgesetzt. Kritik kommt von den Arbeitgebern. "Damit wird eine Krankschreibung entwertet, obwohl sie Grundlage für eine Lohnfortzahlung ist", warnte der Hauptgeschäftsführer der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Steffen Kampeter.

Krankschreibung nach telefonischer Anamnese: Dauerhafte Regelung

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenkassen und Kliniken hatte zuvor eine dauerhafte Regelung zur telefonischen Krankschreibung beschlossen. "Arztpraxen und Versicherte haben während der Corona-Pandemie die befristete Ausnahmeregelung für eine telefonische Krankschreibung als große Entlastung empfunden. Hier knüpfen wir an", sagte Ausschuss-Mitglied Monika Leglmann.

Eine telefonische Krankschreibung ist nach Informationen des Bundesausschusses aber nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Voraussetzungen für eine telefonische Krankschreibung

Dies gilt dann, wenn keine Videosprechstunde möglich ist. Auch müssen die Patienten, der jeweiligen Praxis bekannt sein. Außerdem dürfen sie nur leicht erkrankt sein. Bei einer schweren Symptomatik muss die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abgeklärt werden. "Sind diese Voraussetzungen gegeben, kann die Ärztin oder der Arzt nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu fünf Kalendertagen ausstellen", teilte der Gemeinsame Bundesausschuss mit. Bestehe die telefonisch festgestellte Erkrankung fort, müsse die Patientin oder der Patient für die Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit die Arztpraxis aufsuchen.

Arbeitgeber fürchten um Betriebsfrieden

Nach Einschätzung der Arbeitgeberverbände ist die neuerliche telefonische Krankschreibung eine "Fehlleistung der Gesundheitspolitik", sagte Kampeter. Damit werde nicht nur die Krankschreibung qualitativ entwertet. "Dies wird auch einen negativen Einfluss auf den Betriebsfrieden haben, da eine Untersuchung in einer Praxis stets Grundlage für eine gesicherte Diagnose-Stellung war", fügte er hinzu.