LfW muss zahlen Teilerfolg für die Telekom

Die Deutsche Telekom hat in ihrem 112 Millionen Euro schweren Schadenersatzprozess gegen die Bundesrepublik und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen wichtigen Teilerfolg errungen.

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Teilerfolg für die Telekom

Karlsruhe (dapd). Die Deutsche Telekom hat in ihrem 112 Millionen Euro schweren Schadenersatzprozess gegen die Bundesrepublik und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einen wichtigen Teilerfolg errungen. Der Bundesgerichtshof verpflichtete am Dienstag die KfW grundsätzlich, dem Bonner Telekommunikationsriesen Aufwendungen zu ersetzten, die ihm durch einen Vergleich mit US-Aktionären nach dem umstrittenen "dritten Börsengang" entstanden waren. Offen blieb dagegen zunächst, ob auch die Bundesrepublik zu Schadenersatz verpflichtet ist.

Zur Feststellung der Höhe des Schadenersatzanspruchs verwies der Bundesgerichtshof das Verfahren zurück an das Oberlandesgericht Köln. Dort müssen die Richter auch noch klären, ob die Platzierung der T-Aktien in den USA durch die Bundesrepublik Deutschland veranlasst wurde. Dann wäre auch sie zu Ersatzzahlungen verpflichtet.

dapd