Ein Engagement beim Bundesfreiwilligendienst enthebt Arbeitslose zeitweilig der Verpflichtung, jede angebotene Arbeitsstelle anzunehmen. Das stellte das Bundesfamilienministerium am Freitag in Berlin klar. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfalle damit nicht. Allerdings könne jeder arbeitslose "Bufdi" natürlich eine feste Stelle annehmen.
Taschengeld für Hartz-Empfänger im Bundesfreiwilligendienst
Berlin (dapd). Ein Engagement beim Bundesfreiwilligendienst enthebt Arbeitslose zeitweilig der Verpflichtung, jede angebotene Arbeitsstelle anzunehmen. Das stellte das Bundesfamilienministerium am Freitag in Berlin klar. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entfalle damit nicht. Allerdings könne jeder arbeitslose "Bufdi" natürlich eine feste Stelle annehmen. "Keine Einsatzstelle wird ihn daran hindern", sagte eine Ministeriumssprecherin.
Während ihres Einsatzes beim Bundesfreiwilligendienst erhielten Hartz-IV-Empfänger 100 Euro anrechnungsfrei zu ihrer Unterstützung hinzu. Davon seien 60 Euro Taschengeld, 30 Euro Vorsorgepauschale und zehn Euro zum Beispiel für Fahrtkosten, sagte die Sprecherin. Die "Tageszeitung" hatte berichtet, beim Bundesfreiwilligendienst für Arbeitslose gebe es immer noch Unklarheiten.
dapd
