Neu: Sommerausfallgeld Tarifvertrag für Gerüstbauer: Diese Einigung wurde erzielt

Der neue Tarifvertrag im Gerüstbau bringt nicht nur höhere Löhne ab November 2025, sondern auch ein völlig neues Instrument für den Sommer. Alle Zahlen und Termine im Überblick.

Für rund 36.000 Beschäftigte im Gerüstbau gibt es ab November mehr Lohn. Auch Azubis profitieren von der Tarifeinigung. - © Medienzunft Berlin - stock.adobe.com

Die Tarifpartner im Gerüstbauer-Handwerk haben sich auf einen neuen Abschluss geeinigt. Für Betriebe bedeutet dies ab Ende 2025 steigende Lohnkosten und höhere Ausbildungsvergütungen. Gleichzeitig wird ein neues Sommerausfallgeld eingeführt, das die Unternehmen bei witterungsbedingten Arbeitsausfällen entlasten soll. Dies geht aus einer Mitteilung der Bundesinnung und des Bundesverbands Gerüstbau hervor.

Lohn- und Ausbildungskosten steigen ab 1. November

Nach zwei Jahren gibt es wieder einen Lohntarifvertrag. Der Ecklohn steigt in zwei Stufen:

  • Zum 1. November 2025 um 7,5 Prozent auf 19,25 Euro.
  • Zum 1. Oktober 2026 um weitere 4,4 Prozent auf 20,10 Euro.

Wichtig für die betriebliche Praxis: Bereits freiwillig gezahlte Lohnerhöhungen können angerechnet werden. Der neue Lohntarifvertrag läuft bis zum 31. Oktober 2027.

Auch die Ausbildungsvergütungen werden zum 1. November 2025 angehoben. Sie betragen dann 1.125 Euro im ersten, 1.300 Euro im zweiten und 1.550 Euro im dritten Lehrjahr. Der Tarifvertrag für Ausbildungsvergütungen ist bis zum 31. Oktober 2027 gültig.

Der Mindestlohn im Gerüstbau steigt ebenfalls. Zum 1. Januar 2026 erhöht er sich auf 14,35 Euro und zum 1. Januar 2027 auf 14,90 Euro.  Der Tarifvertrag Mindestlohn endet zum 31. Dezember 2027.

Neues Instrument: Das Sommerausfallgeld

Erstmals wurde ein tarifliches Sommerausfallgeld vereinbart. Es soll Betriebe bei Arbeitsausfällen durch extreme Wetterlagen in den Sommermonaten finanziell entlasten – etwa bei starker Hitze, heftigen Regenfällen oder Orkanböen. Ab 2026 können Unternehmen zwischen dem 1. Mai und dem 31. August für insgesamt 50 Stunden Sommerausfallgeld bei der Sozialkasse beantragen.

Die Regelung sieht eine Erstattung von 75 Prozent des Stundenlohns vor. Zudem erhalten die Betriebe 32 Prozent der Sozialaufwendungen zurück. Wann extreme Wetterbedingungen vorliegen, bleibt eine Ermessensentscheidung des Arbeitgebers und orientiert sich an den bestehenden Regeln des Rahmentarifvertrags.

Weitere Anpassungen bei Zusatzrente und Teilzeit

Der Tarifabschluss beinhaltet laut Mitteilung zudem eine Erhöhung der Zusatzrente um zehn Prozent. Des Weiteren wurde eine vereinfachte Berechnung des Lohnausgleichs für Teilzeitkräfte vereinbart.

Verband sieht Abschluss als Investition in die Zukunft

Marcus Nachbauer, Präsident des Bundesverbands Gerüstbau und Verhandlungsführer der Arbeitgeber, bezeichnet den Abschluss als wichtigen Schritt zur Steigerung der Attraktivität der Branche. "Für die Gerüstbaubranche ist dieser Abschluss ein großer Gewinn. In Zeiten des Fachkräftemangels ist das ein entscheidendes Ergebnis", so Nachbauer. Die erhöhten Ausbildungsvergütungen würden die Ausbildung zum Gerüstbauer zu einer der bestbezahlten im Handwerk machen und seien ein wichtiges Argument bei der Gewinnung neuer Fachkräfte.

Auch die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) zeigt sich zufrieden mit dem Abschluss. Carsten Burckhardt, stellvertretender Bundesvorsitzender der IG BAU und Verhandlungsführer für die Gewerkschaft, betont: "Damit haben die Beschäftigten wieder deutlich mehr im Portemonnaie. Und wir haben mit dem neuen Sommerausfallgeld einen echten Durchbruch für den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Gerüstbau-Handwerk erzielt."

Für Burckhardt stellt diese Sonderregelung einen weiteren Schritt hin zu einem ganzjährigen Klimakurzarbeitergeld für die gesamte Baubranche dar. Bereits zuvor konnte eine entsprechende Regelung für das Dachdeckerhandwerk vereinbart werden. fre