Lohnuntergrenzen Tarifverträge im Handwerk

Die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in Deutschland werden in der Regel in Tarifverträgen festgelegt. Die Inhalte handeln Verbände der Arbeitgeber mit den Gewerkschaften aus. Im Handwerk stellen die Innungen die Verhandlungsführer der Arbeitgeberseite. Die Politik darf sich in die Tarifpolitik nicht einmischen. Die Tarifautonomie ist im Grundgesetz festgeschrieben.

Maler und Lackierer bekommen seit Mai 2016 mehr Stundenlohn. - © Foto: photo 5000/Fotolia

Wie sind Tarifverträge in Deutschland geregelt?

Derzeit gibt es bundesweit rund 70.000 Tarifverträge. Sie regeln viele Einzelheiten der Beschäftigungsverhältnisse. In Manteltarifverträgen werden die allgemeinen Grundsätze wie Urlaubs- und Arbeitszeiten, Lohn- und Gehaltsgruppen bestimmt.

Rahmentarifverträge sehen die Eingruppierung der Arbeitnehmer in die einzelnen Einkommensgruppen vor. In Entgelttarifverträgen wird die Bezahlung geregelt. Flächentarifverträge schließlich bestimmen einheitliche Bedingungen in einer bestimmten Region, zum Beispiel einem Tarifbezirk. All diese Verträge werden von Bundesarbeitsministerium (BMAS) in einem Tarifregister aufgeführt.

Für wen gelten Tarifverträge?

Grundsätzlich sind weder Betriebe noch Arbeitnehmer dazu gezwungen, sich an eine Tarifvereinbarung zu binden. In den letzten Jahren haben gerade im Handwerk immer mehr Arbeitgeber die Tarifbindung verlassen. Um einerseits faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern, andererseits dem in manchen Branchen beobachteten Lohndumping entgegenzuwirken, können Arbeitgeber und Gewerkschaften einen Tarifvertrag für Allgemeinverbindlich erklären lassen.

Stimmt die Bundesregierung dem Ansinnen zu, gelten die tarifvertraglichen Regelungen automatisch für alle Arbeitgeber und Arbeitnehmer der betreffenden Branche. Derzeit führt das BMAS rund 500 Tarifverträge als Allgemeinverbindlich. Darunter sind auch viele Vereinbarungen für Handwerksberufe. Auch diese werden im Tarifregister des Ministeriums aufgeführt und können unter der Webadresse bmas.de abgerufen werden. Die Liste wird vierteljährlich aktualisiert.

In welchen Branchen gelten bereits Mindestlöhne?

In 13 Branchen gibt es zudem bundesweit geltende tarifliche Mindestlöhne nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz. Dieses Gesetz umfasst jeweils die gesamte Branche mit allen Beschäftigten, also auch den von ausländischen Unternehmen nach Deutschland entsandten Arbeitnehmern. Diese Mindestlöhne sind für das Handwerk bedeutsam. Sie gelten zum Beispiel für das gesamte Baugewerbe, das Dachdecker- oder das Elektrohandwerk.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit zur Einführung von Lohnuntergrenzen in Zusammenhang mit Tarifverträgen. Wenn in einer Branche bundesweit weniger als die Hälfte der Arbeitnehmer tarifgebunden sind, können Lohnuntergrenzen nach dem Mindestarbeitsbedingungengesetz auf die gesamte Branche ausgeweitet werden. In der Praxis ist dieses Gesetz noch nicht angewendet worden.

Warum gibt es Kritik an der Tarifbindung?

Die Handwerkskammern wenden sich gegen die Tarifflucht. Denn den Sozialpartnern im Handwerk, also Arbeitgebern und Gewerkschaften, ist es in den vergangenen Jahrzehnten stets gelungen, Tarifverträge auszuhandeln, die den Bedürfnissen beider Seiten gerecht werden.

Auch die Bundesregierung will die negativen Folgen fehlender Tarifverträge mindern. Insbesondere dem Lohndumping wurde und wird Einhalt geboten. Dazu dienten die bereits erwähnten Allgemeinverbindlichkeitserklärungen, aber auch Mindestlöhne für einzelne Branchen.

In diesem Sommer will die große Koalition nun auf Betreiben der SPD einen bundesweit einheitlichen Mindestlohn von 8,50 Euro in der Stunde einführen, der nach einer Übergangszeit in ganz Deutschland gelten soll, aber Ausnahmen für einzelne Arbeitnehmergruppen zulässt. Das Gesetz ist zwar schon von der Bundesregierung beschlossen worden, muss nun aber noch vom Bundestag beraten werden. Daher sind die endgültigen Regelungen, vor allem der Ausnahmen, noch offen. wm