Müssen Ihre Mitarbeiter weite Strecken mit dem Auto auf sich nehmen, um zur Arbeit zu kommen? Dann können Sie als Arbeitgeber mit einem beliebten Gehaltsextra einspringen. Die Rede ist von einem steuerfreien Tankgutschein in Höhe von 50 Euro pro Monat. Hier die Voraussetzungen im Schnellüberblick.
Damit es mit der Steuerfreiheit klappt, muss der Tankgutschein zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn geleistet werden.
Beispiel 1: Ihr Arbeitnehmer bekommt ein Bruttogehalt von 2.900 Euro. Sie händigen ihm jeden Monat zusätzlich einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro aus. Folge: Die 50 Euro sind steuerfrei.
Beispiel 2: Sie händigen Ihrem Mitarbeiter monatlich einen Tankgutschein in Höhe von 50 Euro aus. Dadurch mindert sich sein bisheriger Bruttolohn von 2.900 Euro auf 2.850 Euro. Folge: Hier liegt eine Gehaltsumwandlung vor und die Steuerfreiheit für den Tankgutschein scheidet aus.
Tankgutschein nicht auszahlen
Der Mitarbeiter darf nur Anspruch auf den Bezug von Waren und Dienstleistungen aus dem Tankgutschein haben. Nicht eingelöste Gutscheinbeträge dürfen ihm nicht ausbezahlt werden. Das wäre für die Steuerfreiheit schädlich.
Mehr als 50 Euro im Monat sind steuerschädlich
Die Steuerfreiheit kippt auch, wenn Sie einem Mitarbeiter eine Tankkarte im Wert von 600 Euro (zwölf Monate x 50 Euro) aushändigen und der Mitarbeiter sofort über den gesamten Betrag verfügen kann. In diesem Fall ist die monatliche 50-Euro-Grenze überschritten.
Steuertipp: Steuerlich auf Nummer sicher gehen Sie als Arbeitgeber, wenn Sie Ihrem Mitarbeiter den Tankgutschein in Höhe von 50 Euro monatlich in Papierform aushändigen und sich die Ausgabe bescheinigen lassen. dhz
