Bei der Tachographenpflicht zeichnet sich ein Teilerfolg fürs Handwerk ab: Der Rat der Europäischen Union hat sich zwar gegen eine weitere Ausweitung über den 100-Kilometer-Radius ausgesprochen, dafür wollen die EU-Abgeordneten die Regelungen weiterhin aber nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen gelten lassen. Nun müssen sich Rat und Parlament abstimmen.

Noch ist zwar nichts entschieden, aber die Zeichen stehen seit dem Treffen der EU-Verkehrsminister am Montag in Brüssel auf Kompromiss. So würde die Tachographenpflicht nach den jetzigen Plänen zukünftig in einem Radius von 100 Kilometern gelten und damit auch viele Handwerksbetriebe treffen. Eine weitere Ausweitung auf 150 Kilometer fand keine Zustimmung. "Das belastet kleine und mittelständische Unternehmen sehr. In ländlichen Gebieten ist dieser Radius viel zu schnell ausgeschöpft", beurteilte der EU-Parlamentarier Markus Ferber die Entscheidung. Er betonte ferner, dass eine weitergehende Ausweitung des Radius große Unterstützung in Europa findet.
Doch da sich die Minister auf der anderen Seite auch gegen die Absenkung der Gültigkeitsgrenze für die Tachographenpflicht auf Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 2,8 Tonnen ausgesprochen haben, beurteilt der Vorsitzende der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament die Entscheidung insgesamt milde."Die Verkehrminister haben den Sinn des Einsatzes eines digitalen Tachographen nicht aus dem Blick verloren, denn damit kann ein enormer bürokratischer Mehraufwand für die Unternehmen verhindert werden", sagte er zum Kompromiss bezogen auf die Gültigkeit erst ab 3,5 Tonnen.
Haupttätigkeit eines Unternehmens muss entscheiden
Schon als die Pläne im Juli bekannt wurden, hagelte es Protest aus dem Handwerk und Forderungen wurden laut, dass ein vernünftiger Ausgleicht zwischen reinen Transportunternehmen gefunden werden müsse. "Es muss hier vor allem darum gehen, dass Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden sowie gleiche Wettbewerbsbedingungen für Transportunternehmen innerhalb der EU zu gewährleisten", sagt auch Ferber.
Laut des CSU-Europaabgeordneten wäre es eine sinnvolle Lösung, wenn der Anwendungsbereich des Fahrtenschreibers nach der Haupttätigkeit eines Unternehmens und nicht nach zurückgelegten Kilometern definiert würde. Doch eine rechtskräftige Entscheidung steht noch aus. Der Rat und das EU-Parlament werden weiter verhandeln und sich auf einen gemeinsamen Text verständigen müssen. jtw