Das EU-Parlament hat gegen das Handwerk entschieden: Die Ausdehnung der Tachographenpflicht auf Fahrzeuge ab 2,8 Tonnen trifft viele Betriebe hart. Der digitale Fahrtenschreiber verursacht Bürokratie und Kosten.
Burkhard Riering

Eigentlich war es ein guter Plan von der EU: Die Tachographenpflicht sollte in Ausnahmen gelockert werden, um unnötige Bürokratie für das Handwerk zu minimieren. So schlug es der Transportausschuss des Europäischen Parlaments kürzlich vor, dem die EU-Abgeordneten normalerweise folgen. Reine Formsache, dachte man.
Doch bei der Abstimmung über die Fahrtenschreiberverordnung gab es dann eine dicke Überraschung: Das Europäische Parlament wehrte das Vorhaben, die Tachographenpflicht für nicht hauptberufliche Kraftfahrer auf 150 km auszuweiten, ab.
Von 100 km an muss nun jeder Maler und jeder Schreiner weiter den digitalen Fahrtenschreiber benutzen. Und nicht nur das: Das Parlament stimmte – auch mit vielen deutschen Stimmen – obendrein dafür, dass die Fahrtenschreiberpflicht schon ab 2,8-Tonner zu gelten habe. Ursprünglich war vorgesehen, dass der Fahrtenschreiber erst ab 3,5-Tonner verpflichtend ist.
Praxisferne Sichtweise
Das trifft das Handwerk doppelt hart. Gerade im ländlichen Raum sind Fahrten zu Kunden und Baustellen mit mehr als 100 km Strecke keine Seltenheit.
Und die Gewichtsbeschränkung für Lastwagen und Transporter auf 2,8 Tonnen Gesamtgewicht ist für das Handwerk ebenso praxisfern. Schon ein normaler VW-Transporter, heißt es etwa beim Bayerischen Handwerkstag, habe ein zulässiges Gesamtgewicht von drei Tonnen und fiele damit unter die neuen Bestimmungen.
Jetzt ist der Ärger über die EU-Parlamentarier groß. „Da wiehert der Amtsschimmel! Das Parlament will hunderttausenden Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratielasten aufbürden“, sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbands des Deutschen Handwerks.
Ärger über Abgeordnete
Auch der bayerische Handwerkspräsident Heinrich Traublinger legte nach: „Offensichtlich war den EU-Abgeordneten nicht klar, welch weit reichende Konsequenzen ihr Abstimmungsverhalten nach sich zieht.“ Die Abstimmung sei ein Schlag ins Gesicht des Handwerks.
Für den Europaabgeordneten Albert Deß (CSU), der für mehr Ausnahmen stimmte, ist zudem vollkommen unverständlich, warum eine Mehrheit auch dagegen war, dass den Mitgliedsstaaten freigestellt ist, den Entfernungsradius bei der Tachographenpflicht für ihre Handwerker selbst festzulegen.
Auch der Verkehrsexperte und SPD-Abgeordnete Ismail Ertug ist enttäuscht. „Die Stimmen der Handwerker aus ländlichen Gebieten müssen auch in Brüssel gehört werden“, mahnte er. Als „kleinen Teilerfolg“ für das Handwerk sieht Ertug immerhin, dass der Entfernungsradius, der früher bei 50 km lag, ausgeweitet wurde. „Das reicht allerdings noch nicht aus. Eine Ausweitung auf 150 Kilometer würde der Realität eher entsprechen“, betonte der EU-Abgeordnete.
Noch besteht aber Hoffnung. Die geplanten Regelungen werden jetzt von Ministerrat, Kommission und Parlament gemeinsam erörtert (so genannter „Trilog“). Ein Zeitplan liegt aber noch nicht vor, wann die Regelungen in Kraft treten, ist damit ungewiss.
Nach Informationen der "Deutschen Handwerks Zeitung" aus Verhandlungskreisen wird nun in Brüssel versucht, zumindest die Pflicht für 2,8-Tonner wieder abzuschaffen und den digitalen Fahrtenschreiber erst ab 3,5-Tonner zu verordnen.
Regeln für Fernfahrer gedacht
„Unsere Zielgruppe für den Tachographen sind die Berufsfahrer, nicht die Handwerker, die nur Material zu ihren Arbeitsorten fahren“, erklärte die Europaabgeordnete Gesine Meißner (FDP). Für Berufsfahrer seien die neuen Bestimmungen sinnvoll, weil sie mehr Sicherheit auf den Straßen bedeuteten.
Kurios ist, dass 2009 ein Vorschlag des Zentralverbands des Deutschen Handwerks von der Stoiber-Gruppe zum Bürokratieabbau sogar mit einem Preis ausgezeichnet wurde, der eine Ausweitung der zulässigen Entfernung auf 150 km für das Handwerk vorsah. Von dieser Auszeichnung ist nun in Kommission und Plenum plötzlich nicht mehr die Rede.