Die Tachografenpflicht wird nicht auf leichte Transporter ausgedehnt. Für Handwerker bedeutet dies: Sie können aufatmen. Von Hajo Friedrich und Ulrich Steudel
Tachografenpflicht: Ein Sieg der Vernunft
Erleichterung im Handwerk: Die Ausweitung der Tachografenpflicht ist vom Tisch. Damit bleiben Inhaber und Fahrer von Transportern mit 2,8 bis 3,5 t zulässigem Gesamtgewicht von zusätzlichen Kosten und bürokratischem Aufwand verschont. Die Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung auf diese Fahrzeugklasse fand im zuständigen Ausschuss des Europäischen Parlaments keine Mehrheit.
Zuvor hatte ein Antrag der slowakischen EU-Parlamentarierin Edit Bauer, die Tachografenpflicht auf leichte Transporter auszudehnen, im deutschen Handwerk für viel Unruhe gesorgt. Allerdings hat Bauer ihren Antrag später wieder zurückgezogen. "Ich bin erleichtert, dass die Vernunft gesiegt hat und es nicht zu einer weiteren Belastung für kleine und mittelständische Unternehmen kommen wird", sagte Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks.
Immerhin war der ZDH im vergangenen Jahr noch für seinen Vorschlag, den Umkreis, in dem sich Handwerker ohne Tachografenpflicht bewegen dürfen, über 50 km hinaus zu erweitern und die Gewichtsbegrenzung zu streichen, noch von der EU-Kommission mit dem Preis für die beste Idee zum Bürokratieabbau ausgezeichnet worden. "Die Ausdehnung der Lenk- und Ruhezeitenverordnung steht dem Ziel der EU, den Bürokratieabbau zügig zu verringern, entgegen. Ich hoffe, dass die Debatte nun endgültig vom Tisch ist", so der hessische CDU-Europaabgeordnete Thomas Mann, der sich als Wortführer gegen die Ausweitung der Tachografenpflicht für die Belange des Handwerks eingesetzt hatte.
