Stuttgart 21 ist nur ein Beispiel

Grenzen direkter Demokratie

Professor Uwe Wagschal ist Politikwissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für vergleichende Regierungslehre an der Universität Freiburg.Foto: privat

Stuttgart 21 ist nur ein Beispiel

Eine Mehrheit der Bevölkerung fordert seit Jahren mehr Demokratie, mehr Bürgerbeteiligung oder Volksabstimmungen. Nicht ohne Wirkung, denn die Direktdemokratie ist auf dem Vormarsch: Auf Bundesländerebene, auf kommunaler Ebene sowie im internationalen Vergleich haben die Volksabstimmungen deutlich zugenommen. Doch zeigt sich bei näherer Betrachtung, dass dieses Entscheidungsverfahren nicht ohne Probleme ist.

Volksabstimmungen bergen das Risiko in sich, dass Politik auf Kosten von Minderheiten gemacht wird. Dies wurde etwa bei der schweizerischen Volksabstimmung über das „Minarettverbot“ deutlich. Doch ist das Problem nicht auf die Eidgenossenschaft beschränkt: Studien für die USA zeigen, dass rund 75 Prozent der relevanten Entscheidungen zu Lasten der Minderheit gehen. Umgekehrt kann sich aber auch eine „Tyrannei der Minderheit“ als problematisch erweisen, wenn es gut organisierten Teilen der Bevölkerung gelingt, ihre Sonderinteressen zur Abstimmung zu bringen. Deswegen haben fast alle Bundesländer, bis auf Bayern, Sachsen und Hessen, bei landesweiten Volksentscheiden eine Mindestbeteiligungsquote (Quorum) eingeführt.

Schließlich laufen direktdemokratische Verfahren Gefahr, missbraucht zu werden, um bereits parlamentarisch beschlossene Entscheidungen aus den Angeln zu heben. Die Auseinandersetzung um Stuttgart 21 ist ein Paradebeispiel dafür. Die Kritiker des Projekts verweisen dabei auf eine vermeintlich fehlende demokratische Zustimmung in der Bevölkerung und übersehen jedoch erstens, dass alle Umfragen eine Mehrheit für das Projekt in Baden-Württemberg sehen. Zweitens legen sie mit ihrer Forderung selbst die Axt an demokratische Institutionen und Verfahren. Demokratie und Rechtsstaatlichkeit bedeutet auch, dass sich die Bevölkerung auf verbindlich getroffene Entscheidungen verlassen kann. Es gibt eine Legitimation der Demokratie durch Verfahren. Direktdemokratie kann nicht bedeuten, dass die Karten jederzeit nach Belieben neu gemischt werden können.