Hohe Energiekosten Strom sparen: 11 Ideen für Arbeitsplatz und Büro

Die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Nicht nur zu Hause, auch am Arbeitsplatz und Büro gibt es Potenzial zum Energiesparen. Hier einige Kleinigkeiten, die gemeinsam viel bewirken können.

Bürolampe mit Licht-aus-Hinweis
Wenn Sie mehr als fünf Minuten ihren Arbeitsplatz verlassen, sollten Sie das Licht ausmachen. - © Ralf Geithe - stock.adobe.com

Deutschland spart Gas. Das zeigen positive Entwicklungen im Vergleich zum Vorjahr. Auch der Stromverbrauch ging zurück. Doch das reicht bei Weitem nicht, um energiepolitisch unabhängig zu werden, Geld zu sparen und das Klima zu schützen. Denn: Die beste Energie ist die, die wir gar nicht erst verbrauchen. Wo und wie Betriebe ihren Energieverbrauch reduzieren können:

  1. Kaffeemaschinen, Mikrowellen, Wasserkocher usw. sind hilfreiche Begleiter. Sie werden über den Tag gesehen aber nicht viel genutzt. Schalten Sie die Geräte immer aus, wenn diese nicht in Benutzung sind. Stundenlange Stand-by-Modi sind überflüssig und verschwenden Strom.
  2. Wenn Sie einen Wasserkocher zum Erhitzen Ihres Teewassers nutzen, ist dies bereits umweltfreundlicher als das Kochen von Wasser auf dem Herd. Um noch mehr Strom zu sparen, ist die Füllhöhe des Wasserkochers entscheidend. Füllen Sie nur so viel Wasser in den Wasserkocher, wie Sie benötigen.
  3. Das Tageslicht ist im Herbst und Winter nur wenige Stunden am Tag ausreichend. Nutzen Sie diese Stunden und lassen Sie das Licht aus, wenn es draußen noch hell genug ist. Wenn Sie für mehr als fünf bis zehn Minuten den Raum verlassen, denken Sie ebenso daran das Licht auszuschalten. Schalten Sie das Licht nur ein, wenn Sie es wirklich benötigen. Achten Sie auch darauf, dass das Licht in Aufenthalts- und Nebenräumen nur brennt, wenn es notwendig ist.
  4. Apropos Licht – denken Sie auch an das Herauffahren der Verschattungen. Zum einen ermöglicht dies die Aufheizung der Räume, wenn die Sonne scheint, und zum anderen kann ggf. auf künstliches Licht verzichtet werden.
  5. Lassen Sie Ihrem Heizkörper Freiraum. Durch das Abrücken von Möbeln, die direkt am Heizkörper stehen, kann sich die Wärme besser im Raum ausbreiten und der Verbrauch wird gesenkt. Die Temperatur in den Räumen sollte 19 Grad Celsius betragen.
  6. Prüfen Sie, ob Ihr Heizkörper gleichmäßig warm wird. Sollte dies nicht der Fall sein, ist dieser zu entlüften.
  7. Auch im Winter muss gelüftet werden – die richtige Methode ist dabei entscheidend. Verzichten Sie auf Kipplüften, sondern stoßlüften Sie mehrmals am Tag für fünf Minuten.
  8. Bildschirmschoner sind keine Umweltschoner. Schalten Sie Ihren Bildschirm auch bei kurzer Abwesenheit aus. Entweder entscheiden Sie sich dazu, dies manuell zu tun, oder Sie stellen in der Energieverwaltung Ihres Computers ein, nach welchem Zeitraum der Bildschirm sich automatisch abstellen soll.
  9. Schalten Sie alle elektronischen Geräte (Rechner, Monitore, Drucker, Aktenvernichter, Mess- und Testgeräte etc.) in Ihrem Büro oder der Werkstatt zum Feierabend aus. Achten Sie beim Spätdienst darauf, den Zentralkopierer über die Aus-Taste abzuschalten und – sofern in der Abteilung vorhanden – beim zentralen Schredder den Stecker zu ziehen.
  10. Sie haben an Ihrem Arbeitsplatz diverse externe Geräte am Rechner hängen? Ziehen Sie diese bei Nichtgebrauch ab. Die Geräte beziehen sonst unnötig Strom über den USB-Anschluss.
  11. Schalten Sie den Durchlauferhitzer für Warmwasser in den Werkstätten aus, wenn kein Warmwasser notwendig ist.

Frieren am Arbeitsplatz? Was ist erlaubt

Die Bundesregierung hat mit ihrer Energiesparmaßnahme eine befristete Regelung getroffen. Das bedeutet aber nicht, dass die Belegschaft mit dicken Pullis und Mützen ausgerüstet im Büro sitzen muss. Grundsätzlich sollte an Arbeitsplätzen in Innenräumen ein Raumklima herrschen, welches behaglich ist, um Leistungsfähigkeit und Gesundheit von Beschäftigten nicht einzuschränken oder gar zu gefährden. Das wird regulär mit der sogenannten Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und den ergänzenden ASR-Mindestwerten sichergestellt. Die Verordnung besagt, dass bei leichter Arbeit im Sitzen grundsätzlich eine Raumtemperatur von 20 Grad vorherrschen sollte. Die Sonderregelung legt nun – zumindest temporär – Werte für öffentliche Gebäude sowie Arbeitsplätze fest, die niedriger sind als in der normalen Verordnung. Demnach dürfen Unternehmen die reguläre Temperatur um 1 Grad senken. Also auf 19 Grad für überwiegend sitzende, körperlich leichte Tätigkeiten, auf 18 Grad für überwiegend im Stehen/Gehen ausgerichtete, leichte Tätigkeiten und überwiegend sitzende, mittelschwere Arbeit, auf 16 Grad für mittelschwere Arbeit, die im Stehen oder Gehen ausgeübt wird, und auf zwölf Grad für physisch schwere Arbeit. Die Sonderregelung mit dem komplizierten Namen Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung (EnSikuMaV) ist bis zum 28. Februar 2023 gültig.