Der erste Schnee ist gefallen. Hauseigentümer und Vermieter müssen dabei einiges beachten.
Streuen ist wichtiger als Fegen
Im Winter gilt der Grundsatz, streuen bei Glatteis ist wichtiger als Schnee fegen. Die Winterpflichten beginnen im Regelfall morgens um 7 Uhr und enden abends um 20 Uhr, erläutert der Deutsche Mieterbund. Vor 7 Uhr können Passanten normalerweise nicht darauf vertrauen, dass gestreut ist. Notfalls muss auch mehrmals am Tag geräumt und gestreut werden. Bei Dauerschneefall muss allerdings nicht nonstop gearbeitet werden, wenn dies völlig sinn- und zwecklos wäre. Sobald sich die Wetterlage aber beruhigt, muss mit den Arbeiten begonnen werden.
Verantwortlich für die Streu- und Räumpflichten im Winter sind nach den Ortssatzungen der Städte die Anlieger, das heißt die Hauseigentümer und Vermieter. Soweit sie für diese Arbeiten professionelle Winterdienste oder einen Hausmeister beauftragen, sind die entstehenden Kosten Betriebskosten. Bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag müssen Mieter die Kosten zahlen.
Zulässig ist auch, dass im Mietvertrag vereinbart wird, dass die Winterpflichten auf die Mieter des Hauses übertragen werden. Ohne entsprechende Vertragsregelungen, müssen Mieter nicht streuen und fegen, so der Mieterbund.
ddp