Was ist Backen? Streit vor Gericht: Bäcker kämpfen gegen Discountriese Aldi

Die deutschen Bäcker und Aldi Süd liegen im Rechtsstreit. Seit knapp fünf Jahren geht es um die Frage, ob bei Aldi wirklich gebacken wird. Der Gutachter kommt nun zu keinem klaren Ergebnis.

Nach alter Handwerkskunst gebackenes Brot gibts nur vom Bäcker. - © Foto: Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks

Was ist Backen? Um diese Frage dreht sich ein juristischer Streit zwischen den deutschen Bäckern und dem Discounter Aldi Süd. Die Sache scheint jedoch nicht einfach so zu klären zu sein. Seit inzwischen fast fünf Jahren stehen sich die Parteien vor dem Duisburger Landgericht gegenüber. Um den Rechtsstreit endgültig zu klären, wurde ein Sachverständiger eingesetzt, der nun sein Gutachten vorstellte.

Sachverständiger kommt zu keinem klaren Ergebnis

Der Experte Jürgen-Michael Brümmer hatte die Teiglinge auf ihrem Weg durch den Automaten genau unter die Lupe genommen.

Nun stellte der 77-jährige Professor bei Gericht sein Gutachten vor. Ob allerdings in den Aldi-Automaten gebacken wird oder nicht, darauf gibt es auch nach der Sitzung keine klare Antwort.

Ware ist teilgebacken

"Das Handwerk nach alter Väter Sitte, nämlich Kneten, Gären und Backen direkt hintereinander, findet in Backstuben ohnehin kaum noch statt", sagt Brümmer. Der Experte kommt so zu dem Ergebnis, dass bei Aldi ein Teil der Waren gebacken und ein Teil - nach seiner wissenschaftlichen Definition - nicht gebacken wird.  Bei Aldi Süd kommen laut Brümmer Brote und Brötchen in den Automaten, die zu 60 bis 70 Prozent teilgebacken sind .

Von der Aussage des Gutachters hatte man sich nun erhofft, Klarheit in der Frage zu schaffen. Darauf müssen die Streitparteien jetzt erst einmal warten. "Wir sind leider so schlau wie vorher", sagt Amin Werner, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes des Deutschen Bäckerhandwerks. Der nächste Gerichtstermin ist für den 9. Oktober angesetzt.

Aldi mit irreführ ender Werbung

Hintergrund: Bereits 2010 hatten die Bäcker Aldi Süd in zwei Punkten verklagt. Zum einen wegen wettbewerbswidriger Kennzeichnungen von Backwaren. Aldi Süd pries beispielsweise ein Brot als Roggenbrot an, obwohl es keine 90 Prozent Roggen enthielt. "Diese Fehler räumte Aldi Süd damals ein und änderte daraufhin die Produktbezeichnungen", sagt Werner.

Zum anderen geht es in dem Verfahren um eine Irreführung der Verbraucher. Und genau hier wird die Sache kompliziert. Die Klage der Bäcker richtet sich gegen eine Aldi-Werbung, in den Filialen werde frisch gebacken. Mit diesem Slogan verkauft der Discounter seine Brote, Baguettes und Brötchen, die im Laden auf Knopfdruck aus einem Automaten mit der Aufschrift "Backofen" fallen. Ob darin auch gebacken wird, darüber läuft der Streit vor Gericht.

Tiefgefrorene Ware im Automaten

Werner: "Damals gingen einige Bäcker in Aldi-Filialen und betätigten mehrmals die gleichen Knöpfe. Daraufhin kamen nach einiger Zeit tiefgefrorene Waren heraus. Hierbei kann also in keinster Weise von Backen die Rede sein."

Um die Frage zu klären, wollte die zuständige Landesgerichts-Kammer die Automaten im Februar 2011 in einer Aldi-Filiale in Augenschein nehmen. Allerdings versagte das Unternehmen einen Blick hinter die Kulissen. "Das Konzept von Aldi ist eine Art Black Box. Man sieht nicht was im Inneren des Automaten passiert. Da gibt es deutlich transparentere Konzepte", sagt Amin Werner.

Zum Vergleich: Beim Konkurrenten Lidl liegen die Waren für jeden Kunden sichtbar in durchsichtigen Boxen und im Hintergrund sind die Backöfen offen einsehbar. "Natürlich ist auch das Lidl-Konzept für das Bäckerhandwerk als Konkurrenz nicht angenehm, aber es ist nicht so undurchschaubar wie bei Aldi", so der Hauptgeschäftsführer.

Kein echter Backvorgang - oder doch?

Doch was ist überhaupt Backen? Ein vollständiger Backvorgang gilt als abgeschlossen, wenn die Krumenbildung – das innere eines Teigrohlings – abgeschlossen ist. Durch das Backen verkleistert die Stärke in der Teigmasse und bildet so eine lockere, bestreichfähige Krume.

"Ein solcher Vorgang liegt nicht vor wenn die Teigwaren bereits vorgebacken sind und tiefgefroren in den Automaten kommen", sagt Werner. "In dem Backofen finde ein Backvorgang statt", hatte dagegen Aldi Süd zum Beginn des Rechtsstreits erklärt. Von einer bloßen Bräunung der Ware könne nicht gesprochen werden, so der Discountriese. Nun muss das Gericht entscheiden. end