Streit um Gebäudesanierung

Politische Lösung zur steuerlichen Absetzbarkeit fehlt noch immer

Streit um Gebäudesanierung

Der Kampf um die Steuerförderung der energetischen Gebäudesanierung geht weiter. Um das Gesetz noch durchzusetzen, müsste ein Vermittlungsausschuss angerufen werden. Doch dies haben weder die Bundesregierung noch der Bundestag bislang getan. Allerdings ist das Vorhaben im Bundesrat noch nicht gänzlich gescheitert, weil das Land Baden-Württemberg einen Antrag gestellt hat, der ein Fünkchen Hoffnung macht. In Gesprächen hinter verschlossenen Türen wirkten Bundestagsabgeordnete derzeit auf die Länder ein, heißt es in Berlin.

„Ich würde einen neuen Anlauf im Vermittlungsausschuss begrüßen“, hatte Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler jüngst in einem Interview mit der Deutschen Handwerks Zeitung gesagt und damit die Haltung der Koalition untermauert. Doch die Regierung ruft den Vermittlungsausschuss nur dann an, wenn auch Aussicht auf Erfolg besteht, und bisher wehren sich fast alle Länder vehement gegen die Pläne. Die Länder sollen Steuerausfälle von 900 Millionen Euro tragen. Kanzlerin Angela Merkel hatte auf dem Forum des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) im September aber gesagt, dass die Länder die Ausfälle durch andere Einnahmen kompensieren könnten.

Sollte die Steuerabsetzbarkeit scheitern, würden dem Handwerk Milliardenumsätze verloren gehen. Der ursprüngliche Plan sieht vor, dass Bürger ihre Investitionen in die Sanierung um zehn Prozent pro Jahr absetzen dürfen. „Bürger und Betriebe haben kein Verständnis dafür, dass ihnen durch die Energiewende hohe Investitionen abverlangt werden, die Politik sich aber nicht auf verlässliche Rahmenbedingungen verständigen kann“, kritisierte ZDH-Präsident Otto Kentzler. bur