Ärzte und Bürgerrechtler haben dem Bundesgesundheitsministerium 8.500 Protestunterschriften gegen die elektronische Gesundheitskarte übergeben. Nach Ansicht der Ärzteorganisation IPPNW verletze die geplante Chipkarte das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, sagte IPPNW-Vorstand Matthias Jochheim.
Streit um elektronische Gesundheitskarte
Auch sei die ärztliche Schweigepflicht "in gravierender Weise bedroht". Die IPPNW sieht indes in der für alle Bürger verpflichtenden Gesundheitskarte einen "weiteren Baustein im Übergang vom Sozialstaat zum Kontrollstaat". Die zentrale Speicherung sämtlicher Gesundheitsdaten ermögliche die Überwachung sowohl der Behandlungsmethoden der Ärzte als auch der Lebensführung der Patienten.
Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, betonte, weder die IPPNW noch das Bürgerkomitee hätten einen Beleg vorweisen können, wonach die elektronische Gesundheitskarte zu einem Kontrollstaat führe. "Vielmehr hat der wegen seiner Kritik durchaus geschätzte Bundesdatenschutzbeauftragte keinerlei Einwände erhoben", betonte Vater.
Die elektronische Gesundheitskarte besteht aus zwei Komponenten: Zum einen aus einer Chipkarte für den Patienten, auf der Daten gespeichert und in ein zentrales Computernetzwerk eingespeist werden; zum anderen aus einem elektronischen Arztausweis, mit dem Ärzte die Angaben auf der Patientenkarte wie Rezepte oder Medikamenten-Unverträglichkeiten entschlüsseln können.
Die Einführung des Systems wird bereits schrittweise vorgenommen; die Region Nordrhein macht derzeit den Anfang. Zu Beginn werden lediglich Notfalldaten gespeichert, weitere Funktionen sollen nach und nach aufgeschaltet werden. Wann das System bundesweit in Betrieb sein werde, sei jedoch nicht absehbar, hieß es. Das Bundesgesundheitsministerium rechnet mit Kosten von 1,4 Milliarden Euro, das IPPNW zitiert Schätzungen zwischen 1,4 und sieben Milliarden Euro.
ddp