Wichtige Briefe Streik bei der Post: Was Sie jetzt wissen müssen

Die Postangestellten streiken, die Briefkästen bleiben leer. Was aber, wenn wichtige Briefe termingerecht ankommen müssen? Was Sie jetzt wissen sollten.

Troz Poststreik: Jeder muss selbst dafür sorgen, dass seine Briefe pünktlich ankommen. - © Jürgen Fälchle/Fotolia.com

Wieder gibt es einen Streik. Dieses Mal sind es aber nicht wir, die zu spät kommen werden. Es sind unsere Briefe und Päckchen. Das kann für manche problematisch werden, denn Fristen für Schriftstücke und Pakete müssen eingehalten werden. "Dass die Sendungen rechtzeitig beim Empfänger ankommen, dafür ist jeder selbst verantwortlich", sagt Edith Kindermann, Vizepräsidentin des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Antworten auf wichtige Fragen:

Wie erfahre ich, wann eine Frist anfängt?

Bei Schreiben von Gerichten oder Behörden werden Verbraucher häufig in der sogenannten Rechtsmittelbelehrung über den Beginn der Frist informiert, erklärt Kindermann. Zwischen Unternehmen und Verbrauchern können Hinweispflichten bestehen, doch das ist nicht in jedem Fall so. "Die Regelungen sind hier ganz unterschiedlich", sagt Kindermann.

Im Zweifel sollte man sich daher beim Absender erkundigen, wann eine Frist beginnt. Möglich ist auch, um eine Verlängerung zu bitten. Denn grundsätzlich gilt: Ein Warnstreik bei der Post ist keine Ausrede für eine verpasste Frist .

Reicht es, wenn ich im Internet bestellte Waren rechtzeitig abschicke?

Wer online etwas bestellt, kann die Ware in Ruhe zu Hause prüfen. 14 Tage haben Kunden in der Regel Zeit, bevor sie die Waren zurückschicken müssen. "Bei dieser Frist reicht es, wenn Sie die Waren innerhalb dieses Zeitraumes abschicken", erklärt die Rechtsanwältin aus Bremen.

Kommt das Paket aufgrund des Streiks verspätet beim Händler an, hat der Kunde die Frist trotzdem eingehalten. Dass das Paket rechtzeitig abgeschickt wurde, muss der Absender aber auch beweisen können: "Sie sollten den Einlieferungsbeleg aufheben."

Was, wenn ein Schriftstück zu einem bestimmten Termin ankommen muss?

Wer einen Vertrag abschließt, kann häufig bis zu einem festgelegten Termin davon zurücktreten. Auch Schreiben bei Gerichten müssen häufig bis zu einem bestimmten Tag eingehen. Hier kommt es tatsächlich darauf an, dass der Brief rechtzeitig beim Empfänger ankommt. "Das Risiko dafür liegt beim Absender", sagt Kindermann. Auf einen Warnstreik können sich Verbraucher hier nicht berufen.

Bei normalen Sendungen empfiehlt es sich daher, mindestens drei Tage Vorlaufzeit einzuplanen. Bei fristgebundenen Sendungen sollten es zur Sicherheit noch einige Tage mehr sein.

Welche Alternativen gibt es?

Im Zweifel können Kunden auf Alternativen zur Post ausweichen. Drei Möglichkeiten im Überblick:

  • Fax: Betroffene, die wegen des Poststreiks Gefahr laufen, zum Beispiel einen Kündigungstermin zu verpassen, können auch ein Fax versenden. "Das geht aber nur, wenn keine Schriftform erforderlich ist", erklärt Julian Graf von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Solch ein Fax hat vor Gericht als Zugangsbeweis Bestand. "Heben Sie aber besser das Übermittlungsprotokoll auf", rät der Verbraucherschützer. Die Bestätigung beweise nur die Übermittlung des Datensatzes als solche, nicht, ob der genaue Inhalt wahrnehmbar zugestellt wurde. Braucht ein Schreiben eine Originalunterschrift, ist ein Fax nicht ausreichend.
  • DE-Mail und E-Mail: Bei der DE-Mail handelt es sich um eine im E-Government-Gesetz festgeschriebene, in bestimmten Fällen rechtssichere E-Mail-Variante, die von der Deutschen Telekom, Francotyp-Postalia sowie United Internet mit 1&1, Web.de und GMX angeboten wird. Bei der Kommunikation mit Behörden, die das Verfahren einsetzen, ersetzt die DE-Mail die Schriftform vollständig. Ob das auch für DE-Mails an Unternehmen gilt, hängt von den Geschäftsbedingungen (AGB) des Empfängers ab - und davon, ob die Firma überhaupt eine DE-Mail-Adresse eingerichtet hat. Schreibt das Unternehmen für Kündigungen oder andere Vorgänge die Schriftform vor, reicht eine DE-Mail nicht aus. Es kann aber auch sein, dass Unternehmen Kündigungen per E-Mail akzeptieren, also die sogenannte Textform. Auch dies ist in den AGB nachzulesen. Wer DE-Mail nutzen möchte, muss sich erst einmal persönlich identifizieren lassen. So soll sichergestellt werden, dass eine DE-Mail tatsächlich vom angegebenen Absender stammt.
  • Andere Post-Dienste: Muss unbedingt ein Schriftstück verschickt werden, können Verbraucher unter Umständen auch auf alternative Anbieter zurückgreifen, erklärt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Briefe können zum Beispiel über die Pin AG, General Overnight Service (GO) oder FedEx verschickt werden. Auch für Pakete gibt es andere Anbieter wie zum Beispiel Hermes oder DPD. Muss es schnell gehen, kann im Zweifel auch ein Kurier-Dienst beauftragt werden.

Kann der Absender nicht davon ausgehen, dass die Post den Brief auch fristgemäß zustellt, muss er sich im Zweifel selbst um die Zustellung bemühen, und den Brief eventuell selbst einwerfen. "Nehmen Sie sich dafür am besten einen Zeugen mit." Wer ganz sichergehen will, kann den Zeugen schriftlich bestätigen lassen, dass der Brief eingeworfen wurde. Ist eine Antwort in Textform nötig, reicht unter Umständen auch ein Fax oder eine Mail aus. Ist die Schriftform nötig, muss es ein Brief sein. dpa/dhz