Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, dass die Entlassung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die auf Pflegemängel hinweisen wollte und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt hatte, rechtswidrig war.
Straßburg stärkt Arbeitnehmer bei der Offenlegung von Missständen
Straßburg/Berlin (dapd). Wer als Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt, kann künftig nicht mehr so einfach entlassen werden. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) entschied am Donnerstag in Straßburg, dass die Entlassung der Berliner Altenpflegerin Brigitte Heinisch, die auf Pflegemängel hinweisen wollte und deshalb ihren Arbeitgeber wegen Betruges angezeigt hatte, rechtswidrig war. Die Frau war beim Klinikkonzern Vivantes beschäftigt, dessen Mehrheitseigner das Land Berlin ist. Grüne, SPD, Linke und DGB forderten die Bundesregierung auf, solche "couragierten" Arbeitnehmer gesetzlich besser zu schützen. Heinisch zeigte sich "sehr zufrieden" mit dem Urteil.
Die Altenpflegerin wurde 2005 fristlos entlassen, nachdem sie Strafanzeige wegen besonders schweren Betruges gegen Vivantes erstattet hatte. Als Begründung gab sie an, Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhielten wegen Personalmangels keine angemessene Gegenleistung für die von ihnen getragenen Kosten.
Die Klägerin Brigitte Heinisch sah in ihrer Kündigung und der Weigerung der deutschen Gerichte, ihre Wiedereinstellung anzuordnen, einen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Die Beschwerde der Altenpflegerin hatte Erfolg: Ihre Freiheit der Meinungsäußerung sei verletzt worden, urteilten die Straßburger Richter.
Die Bundesrepublik Deutschland müsse ihr nun eine Entschädigung in Höhe von 10.000 Euro und zudem 5.000 Euro für die entstandenen Kosten zahlen. Heinisch war zuletzt vor dem Bundesarbeitsgericht und dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Die 49-Jährige und ihr Anwalt streben nun ein Wiederaufnahmeverfahren ihrer Arbeitsrechtsprozesse an. Zugleich forderte Heinisch vom Berliner Senat, sie zu rehabilitieren.
Der EGMR führte aus, dass die Vorwürfe der Altenpflegerin zwar zweifellos eine schädigende Wirkung auf den Ruf und die Geschäftsinteressen von Vivantes gehabt hätten. In einer demokratischen Gesellschaft überwiege aber das öffentliche Interesse an Informationen über Mängel in der institutionellen Altenpflege in einem staatlichen Unternehmen.
Nach Auffassung des Justiziars der Linke-Fraktion im Bundestag, Wolfgang Neskovic, stärkt der EGMR "all jene, die bislang aus Angst vor Repressalien durch Umfeld und Arbeitgeber über Missstände schwiegen". Es sei "dringend an der Zeit, dass auch der deutsche Gesetzgeber - insbesondere arbeitsrechtlich - Menschen schützt, die die Zivilcourage und den Mut aufbringen, Missstände anzuprangern".
Es handelt sich um einen sogenannten Whistleblowing-Fall, bei dem ein Arbeitnehmer Missstände am Arbeitsplatz offenlegt und damit seinen Job riskiert. Die deutschen Gerichte hätten die fristlose Entlassung von "Whistleblowern" immer wieder für rechtens erklärt, kritisierte Neskovic. Auch der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag betonte, die deutsche Rechtspolitik erhalte wieder einmal "Nachhilfe" in Sachen Menschenrechtsschutz.
Die Grünen-Spitzenkandidatin für das Amt der Regierenden Bürgermeisterin in Berlin, Renate Künast, sagte der Nachrichtenagentur dapd, es sei Heinischs Engagement zu verdanken gewesen, dass der "Pflegeskandal" bei Vivantes habe aufgedeckt werden können.
Die Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion für Arbeit und Soziales, Anette Kramme, forderte, dass in Deutschland "für den Informantenschutz" mehr getan werden müsse. Mutige Arbeitnehmer, die in ihren Unternehmen Missstände oder kriminelle Machenschaften frühzeitig aufdeckten, müssten gesetzlich besser geschützt werden.
Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) begrüßte das Urteil. DGB-Arbeitsrechtsexpertin Martina Perreng sagte bei MDR Info, das Urteil werde die Politik hoffentlich dazu veranlassen, sich eines lange vernachlässigten Themas anzunehmen.
dapd
