Futter-Panscherei wird künftig mit bis zu zwei Jahren Haft geahndet Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Futter-Panscherei soll künftig strenger bestraft werden. Wie Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) der "Passauer Neuen Presse" sagte, hat sie sich mit der Justizministerin auf eine Ausweitung des Strafrahmens im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geeinigt.

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Straftat statt Ordnungswidrigkeit

Passau (dapd). Futter-Panscherei soll künftig strenger bestraft werden. Wie Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner (CSU) der "Passauer Neuen Presse" sagte, hat sie sich mit der Justizministerin auf eine Ausweitung des Strafrahmens im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch geeinigt. Bisher wurde das nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft.

Danach wird es künftig als Straftat geahndet, wenn Unternehmer inakzeptable Lebensmittel oder unsichere Futtermittel vorsätzlich in den Verkauf bringen und sich dadurch größere Vermögensvorteile verschaffen. Bisher wurde das nur als Ordnungswidrigkeit eingestuft. Aigner sagte: "Hier drohen dann bis zu zwei Jahre Haft. Die Geldbuße bei Fahrlässigkeit wird verdoppelt."

Die Pläne sind Teil eines Aktionsprogramms, das als Reaktion auf den Dioxin-Skandal im Januar erarbeitet wurde. "Damit setzen wir ein klares Zeichen: Panscherei mit Tierfutter ist kein Kavaliersdelikt", stellte Aigner klar.

dapd