Wegen des Verdachts der Bestechung bei Ford in Saarlouis müssen sich ein Mitarbeiter des Pkw-Herstellers und der Geschäftsführer einer Zuliefererfirma vor Gericht verantworten. Im Fall eines dritten Beschuldigten kam es dagegen noch vor der Eröffnung des Prozesses am Montag vor dem Amtsgericht Saarlouis zu einer Einigung.
Strafbefehl für Ford-Mitarbeiter wegen Bestechlichkeit
Saarlouis (dapd). Wegen des Verdachts der Bestechung bei Ford in Saarlouis müssen sich ein Mitarbeiter des Pkw-Herstellers und der Geschäftsführer einer Zuliefererfirma vor Gericht verantworten. Im Fall eines dritten Beschuldigten kam es dagegen noch vor der Eröffnung des Prozesses am Montag vor dem Amtsgericht Saarlouis zu einer Einigung. Dem Ford-Mitarbeiter wurde laut Staatsanwaltschaft ein Strafbefehl über 90 Tagessätze à 30 Euro, insgesamt 2.700 Euro, zugestellt. Dieser ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
Gegen die beiden anderen Beschuldigten wurde wie geplant das Verfahren eröffnet. Die Anklage wirft den beiden Männern Bestechung, Betrug sowie Bestechlichkeit und Beihilfe zum Betrug vor. Ein weiterer externer Unternehmer, der in diesem Zusammenhang ebenfalls beschuldigt wird, muss sich nach Angaben der Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren verantworten, in dem weitere Vorwürfe verhandelt werden.
Laut Anklage sollen die Ford-Mitarbeiter Rechnungen für nicht oder nur teilweise erbrachte Leistungen akzeptiert haben. Dafür hätten Familienmitglieder 400-Euro-Jobs erhalten, ohne entsprechende Leistungen erbringen zu müssen. Insgesamt seien so mehr als 80.000 Euro geflossen. Zudem habe eine Ehefrau ein Peugeot-Cabrio zu Unrecht kostenlos nutzen dürfen. Die Frau eines zweiten Ford-Mitarbeiters habe vom beklagten Unternehmer einen Jaguar für knapp 5.000 Euro gekauft, obwohl der Wagen mehr als 11.000 Euro wert war.
Nach Verlesung der Anklage wurde der Prozess auf den 14. Juni vertagt. Im Falle einer Verurteilung drohen den Angeklagten Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren. Für den Prozess sind drei weitere Verhandlungstage angesetzt.
dapd
