Stille Beteiligung - was sie kostet und was sie bringt
Eine stille Beteiligung einer mittelständischen Beteiligungsgesellschaft (MBG) ist eine Alternative zum Bankkredit für kleine und mittlere Unternehmen, die häufig stark fremdfinanziert sind.
MBGs gibt es in fast jedem Bundesland. Beteiligt sich eine MBG an einem Unternehmen, so mischt sie sich nicht in das unternehmerische Tagesgeschäft ein.
Deshalb: „stille Beteiligung“.
Zweck: Bei den stillen Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg (www.mbg.de) handelt es sich z.B. um eigenkapitalähnliche Mittel. Das heißt: Das Unternehmen bekommt Geld - je nach Kapitalbedarf zwischen 25.000 und 2,5 Millionen Euro, das in der Bilanz zum Eigenkapital zählt. Das Geld kann ein Unternehmen beispielsweise für die Investition in einen neuen Geschäftszweig nutzen. Auch der Kauf eines Unternehmens im Rahmen einer Nachfolgeregelung lässt sich damit umsetzen.
Kosten (Beispiel MBG Baden-Württemberg): Einmalige Bearbeitungsgebühr ab ein Prozent der Beteiligung plus jährliche Beteiligungsvergütung ab 5,25 Prozent des Beteiligungsbetrags zuzüglich ab ein Prozent gewinnabhängige Kosten.
Der Vorteil: Weil die stille Beteiligung zum Eigenkapital zählt, verbessert die Eigenkapitalquote eines Unternehmens. Benötigt es z.B. noch einen zusätzlichen Kredit, vergünstigt die stille Beteiligung die Kreditkonditionen für das Unternehmen, weil das Bankenrating aufgrund der verbesserten Eigenkapitalquote besser ausfällt.
Info: Alle MBGs finden Sie unter www.bvkap.de, Beteiligungskapital, mittelständische Beteiligungsgesellschaften