Still oder offen - die unterschiedlichen Beteiligungsformen
An einem Unternehmen können sich grundsätzlich sowohl einzelne Personen, andere Unternehmen oder so genannte Gesellschaften wie HCM beteiligen. Es gibt verschiedene Formen der Unternehmensbeteiligung, die auch für Handwerksbetriebe möglich sind. Die wahrscheinlich gängigste Form ist die so genannte stille Beteiligung. Dabei tritt der Gesellschafter, also der Beteiligte, nach außen nicht in Erscheinung. Er leistet eine Einlage ins Unternehmensvermögen und bekommt als Gegenleistung eine Gewinnbeteiligung. Die Geschäftsleitung des Betriebs bleibt in der Hand des bisherigen Inhabers. Welche Mitspracherechte der Beteiligte im Einzelnen bekommt und welche Geschäftsvorgänge er mitbestimmen kann, muss vertraglich individuell geregelt werden. Grundsätzlich bestehen hierbei nur Vereinbarungen zwischen dem Unternehmen selbst und dem Beteiligten und nicht zwischen einer dritten Partei.
Die gegenteilige Form der stillen Beteiligung ist die offene Beteiligung. Dabei erwirbt der Teilhaber Geschäftsanteile an einem Unternehmen und hat dabei auch direkten Einfluss auf das Geschäftsgeschehen. Er übernimmt aktiv Teile der Geschäftsabläufe.