Gehaltsextra für Azubis Steuertipps: 8 Hinweise, die sich auszahlen

Wie Unternehmer eine Garantieerweiterung behandeln sollten, Steuertipps für Menschen mit Behinderung und in welchen Fällen eine Steuererklärung für Auszubildende Sinn ergibt.

Wird einem Azubi ein betriebliches Smartphone überlassen, ist es auch dann steuerfrei, wenn es zu 100 Prozent privat genutzt wird. - © Krakenimages.com - stock.adobe.com

1. Garantieerweiterung Anschaffungskosten?

Aktuell geistert die Frage in den Medien, ob beim Kauf eines Gegenstandes eine gezahlte Garantieerweiterung zu Anschaffungsnebenkosten dieses Gegenstandes führt. Gleich die erfreuliche Antwort vorab: Nein, die Kosten für eine Garantieerweiterung sind keine Anschaffungskosten, sondern grundsätzlich sofort abziehbare Betriebsausgaben. Nach § 255 Handelsgesetzbuch gehören zu den Anschaffungskosten alle Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. Da die Zahlungen für eine Garantieerweiterung keinen Einfluss auf die Nutzung haben, liegen keine Anschaffungsnebenkosten vor.

2. Verspätungszuschlag vermeiden

Gibt ein Unternehmer seine Steuererklärungen verspätet beim Finanzamt ab, wird automatisch ein Verspätungszuschlag festgesetzt. Ein betroffener Steuerzahler klagte gegen einen festgesetzten Verspätungszuschlag aufgrund der Europäischen Menschenrechtskonvention und führte an, dass die Festsetzung eines Verspätungszuschlags eine nicht hinnehmbare Strafnorm darstellt. Der Bundesfinanzhof wies die Klage aber ab (Bundesfinanzhof, Beschluss v. 04.06.2024, Az. VIII R 121/22). Das bedeutet im Klartext: Ein Verspätungszuschlag kann nur verhindert werden, in dem ein selbstständiger Handwerker seine Erklärungen entweder fristgemäß ans Finanzamt übermittelt oder frühzeitig einen Fristverlängerungsantrag stellt, sollte er die regulären Fristen nicht einhalten können.

3. Mobilitätsprämie für Auszubildende

Das zu versteuernde Einkommen von Auszubildenden dürfte in der Regel unter dem Grundfreibetrag liegen (2023: 10.908 Euro). Steuern fallen deshalb in der Regel nicht an. Arbeitgeber sollten ihre Azubis dennoch dazu motivieren, eine Steuererklärung 2023 beim Finanzamt einzureichen. Und zwar in den Fällen, in denen die einfache Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz des Azubis mehr als 20 Kilometer beträgt oder wenn der Azubi eine Zweitwohnung angemietet hat und an den Wochenenden nach Hause fährt (sogenannte Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung). Füllt der Azubi die Anlage Mobilitätsprämie aus, gibt eine Steuererklärung 2023 und das Einkommen liegt tatsächlich unter dem Grundfreibetrag, zahlt das Finanzamt für die Fahrtkosten über 20 Kilometer eine Prämie aus.

4. Auszubildende in spe motivieren

Viele Handwerksbetriebe suchen noch händeringend nach Azubis für das neue Ausbildungsjahr ab September 2024. Hier ein steuerlicher Klassiker, der den Ausschlag dafür geben könnte, dass sich ein Auszubildender für einen Handwerksbetrieb entscheidet: Dem Azubi sollte das Gehaltsextra "Smartphone" in Aussicht gestellt werden. Das bedeutet: Ihm wird bei Antritt seiner Ausbildung ein betriebliches Smartphone zur Verfügung gestellt, das auch privat genutzt werden darf. Der steuerliche Clou: Die Überlassung des Smartphones ist selbst dann steuerfrei nach § 3 Nr. 45 Einkommensteuergesetz (EStG), wenn der Auszubildende es zu 100 Prozent privat nutzt.

5. Keine Anpassungen bei Steuerhinterziehung

In einem Gesetzesentwurf ist geplant, die Aufbewahrungspflichten für Buchungsbelege von zehn auf acht Jahre zu verkürzen. In einer Anfrage an die Bundesregierung wurde nun die Frage aufgeworfen, ob die Festsetzungsfrist im Falle einer Steuerhinterziehung dann auch von zehn auf nur noch acht Jahre reduziert wird. Hintergrund: Wird ein Steuerzahler der Steuerhinterziehung überführt, darf das Finanzamt die Steuerbescheide der letzten zehn Jahre ändern und Steuern nachfordern. Die Antwort der Bundesregierung: Es ist trotz der geplanten Minderung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege keine Anpassungen der Festsetzungsfristen bei einer Steuerhinterziehung vorgesehen.

6. Steuertipps für Menschen mit Behinderung

Menschen mit Behinderung genießen einige steuerliche Vorteile. Neben dem Behinderten-Pauschbetrag, den das Finanzamt vom zu versteuernden Einkommen abzieht, können Arbeitnehmer und Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen auch für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die doppelte Entfernungspauschale steuerlich geltend machen. Einen ausführlichen Überblick bietet eine aktuelle und kostenlose Broschüre des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg (abrufbar unter fm.baden-wuerttemberg.de).

7. Strafverteidigungskosten absetzbar

Wird ein Geschäftsführer wegen des Tatvorwurfs Untreue und Beihilfe zur Untreue verklagt, kann er die Strafverteidigungskosten – die in der Regel hoch ausfallen – steuerlich als Werbungskosten in der Anlage N zur Einkommensteuererklärung geltend machen (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 22.03.2024, Az. 3 K 2389/21 E). Wichtig ist, dass die zur Last gelegte Tat in Ausübung der beruflichen Tätigkeit begangen wurde.

8. Betriebsveräußerung bei variablem Kaufpreis

Bei einer Betriebsveräußerung kann für den Veräußerungsgewinn unter bestimmten Voraussetzungen eine ermäßigte Besteuerung beantragt werden. Doch was gilt, wenn der Kaufpreis variabel ist und es Jahre später zu einer weiteren Zahlung kommt? Ist dann der ermäßigt besteuerte Veräußerungsgewinn zu erhöhen? Leider nein: Die nachträgliche Zahlung ist im Jahr des Zuflusses und dann leider nicht mehr ermäßigt zu versteuern (Bundesfinanzhof, Urteil v. 09.11.2023, Az. IV R 9/21).