Infoschreiben Steuerspielregeln für Unterstützung von Haiti

Nachdem das Bundesfinanzministerium bereits vor einigen Wochen die Abzugsvoraussetzungen für den Spendenabzug hinsichtlich der Spenden an die Opfer des Erdbebens in Haiti gelockert hat, wurden nun neue Details bekannt gegeben.

Steuerspielregeln für Unterstützung von Haiti

Bei Zuwendungen an Opfer der Erdbeben-Katastrophe gelten nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben v. 4.2.2010, Az. IV C 4 – S 2223/07/0015) greifen steuerlich folgende Besonderheiten:

  • Zuwendungen eines Unternehmers an seinen erdbebengeschädigten Geschäftspartner zum Zwecke der Aufrechterhaltung der Geschäftsbeziehungen sind als Betriebsausgaben abziehbar.
  • Verzichten Arbeitnehmer auf die Auszahlung von Teilen des Arbeitslohns oder auf Teile eines angesammelten Wertguthabens zugunsten einer Spende an die Erdbebenopfer in Haiti, bleiben diese Lohnteile unbesteuert. Der Arbeitgeber hat die die geleisteten Spenden jedoch im Lohnkonto aufzuzeichnen.

    Tipp: Bei Spenden genügt der Barauszahlungsbeleg, der Kontoauszug oder die Telefonrechnung als Nachweis für geleistete Spenden, wenn die Zahlung auf ein Sonderkonto von inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, inländischen öffentlichen Dienststellen oder von amtlich anerkannten Verbänden der freien Wohlfahrtspflege geleistet wurden.

dhz