Steuer aktuell Steuerfreie Erstattung: Unfallschaden am Privatfahrzeug auf einer Geschäftsreise

Nutzt ein Arbeitnehmer für betriebliche Fahrten sein Privatfahrzeug und verursacht einen Unfall, stellen sich die Fragen, ob der Arbeitgeber zur Schadensbegleichung verpflichtet ist und ob für die Erstattung Steuern anfallen? Die Antworten kamen vom Bundesarbeitsgericht.

Steuerfreie Erstattung: Unfallschaden am Privatfahrzeug auf einer Geschäftsreise

Ein Arbeitgeber muss seinem Arbeitnehmer einen an dessen Fahrzeug entstandenen Unfallschaden ersetzen, wenn das Fahrzeug mit Billigung des Arbeitgebers in dessen Bestätigungsbereich eingesetzt worden ist. Ein solcher Einsatz im Betätigungsbereich des Arbeitgebers liegt nach Ansicht des BAG immer dann vor, wenn der Arbeitgeber ohne den Einsatz des Arbeitnehmerfahrzeugs ein eigenes Fahrzeug einsetzen und damit dessen Unfallgefahr tragen müsste. Das gilt zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer bei dem Unfall nur leicht fahrlässig gehandelt hat (Bundesarbeitsgericht, Urteil v. 28. Oktober 2010, Az.: 8 AZR 647/09; veröffentlicht im Mai 2011).

Eine Erstattungspflicht entfällt, wenn der Arbeitnehmer zur Abdeckung des Unfallschadenrisikos eine besondere Vergütung erhält.

Steuerlich ist die Erstattung der Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Unfallschaden am Privatfahrzeug steuer- und abgabenfrei, wenn der Arbeitgeber die Kosten erstattet, die der Arbeitnehmer ohne Erstattung als Werbungskosten hätte geltend machen können.

dhz