Arbeitnehmer können vom Arbeitgeber überlassene Smartphones privat nutzen, ohne dass dies besteuert wird. Doch klappt das mit der Steuerfreiheit auch, wenn der Arbeitgeber seinem Mitarbeiter das Smartphone abkauft, es zur Nutzung überlässt und die monatlichen Kosten für den Handyvertrag erstattet?
Überlässt ein Arbeitgeber einem Mitarbeiter ein Diensthandy, ist dieser finanzielle Vorteil für den Beschäftigten in voller Höhe nach § 3 Nr. 45 EStG steuerfrei. Das gilt sogar dann, wenn das betriebliche Handy zu 100 Prozent privat genutzt wird. Doch klappt das mit der Steuerfreiheit auch, wenn der Arbeitgeber das Smartphone seiner Mitarbeiter kauft, es ihnen zur Nutzung überlässt und die monatlichen Kosten für deren Handyvertrag erstattet?
Die Antwort auf diese Frage kommt aktuell vom Bundesfinanzhof und lautet erfreulicherweise ja (BFH, Urteil vom 23. November 2022, Az. VI R 50/20). In dem Urteilsfall kaufte der Arbeitgeber von mehreren Arbeitnehmern deren gebrauchte Privathandys für einen symbolischen Kaufpreis von einem bis sechs Euro und überließ ihnen diese nun betrieblichen Handys wieder. Die monatlichen Kosten (Grundgebühr, Verbindungsentgelte oder auch die Flatgebühr) aus den Handyverträgen der Mitarbeiter übernahm der Arbeitgeber. Die Mitarbeiter mussten ihm dafür Rechnungskopien vorlegen. Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses musste das Handy an den Arbeitgeber zurückgegeben werden.
Steuertipp: Möchte ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten eine Freude machen und für ihre Mitarbeit belohnen, kann er dieses beliebte Gehaltsextra wie beschrieben umsetzen. Die Vereinbarungen, der Kauf und die Rechnungskopien sollten für den Fall einer Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt im Lohnkonto des jeweiligen Beschäftigten aufgezeichnet und aufbewahrt werden.dhz