Finanzen Steuererklärung 2025: Diese Fristen gelten

Für die Steuererklärung 2025 gelten wieder strengere Abgabefristen als in den Vorjahren. Der Stichtag, den man kennen sollte: 31. Juli 2026. Doch dieser Termin gilt längst nicht für jeden.

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Wer 2025 zur Steuererklärung verpflichtet ist, muss diese bis zum 31. Juli 2026 einreichen, bei Beauftragung eines Steuerberaters verlängert sich die Frist bis zum 1. März 2027, während freiwillige Abgaben bis Ende 2029 möglich sind. - © Sina Ettmer - stock.adobe.com

Sind Sie verpflichtet, für das Jahr 2025 eine Steuererklärung einzureichen? Dann sollten Sie sich dafür nicht mehr allzu lange Zeit lassen. Nachdem die Abgabefristen in den vergangenen Jahren aufgrund der Corona-Pandemie mehrfach verlängert wurden, gilt in diesem Jahr wieder der reguläre Termin zum 31. Juli 2026.

"Bis zu diesem Stichtag muss die Steuererklärung bei pflichtveranlagten Steuerzahlern beim Finanzamt eingereicht werden", sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Mehr Zeit bleibt nur denjenigen, die einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein mit der Arbeit betrauen. Dann verlängert sich die Abgabefrist für die Steuererklärung von 2025 automatisch bis zum 1. März 2027.

Wer diese Fristen versäumt, muss damit rechnen, vom Finanzamt einen Verspätungszuschlag auferlegt zu bekommen. Außerdem kann die Behörde anhand der ihnen vorliegenden Daten eine Steuerschätzung durchführen, die nachteilig sein kann.

Für freiwillige Abgabe bleibt deutlich länger Zeit

Zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind etwa Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die Nebeneinkünfte von mehr als 410 Euro oder Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosen- oder Elterngeld erhalten haben. Auch für zusammenveranlagte Ehepaare, die von den Steuerklassenkombinationen 3 und 5 oder 4 mit Faktor Gebrauch machen, ist die Abgabe Pflicht.

Wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist und freiwillig die Steuererklärung einreichen möchte, hat hingegen noch länger Zeit.

Die Steuererklärung kann bis zu vier Jahre rückwirkend abgegeben werden, so Karbe-Geßler. Für die Erklärung von 2025 bleibt dann also noch bis zum 31. Dezember 2029 die Möglichkeit zur Abgabe offen. dpa