Wer es nicht rechtzeitig geschafft hat seine Steuererklärung 2017 abzugeben, konnte oft problemlos eine Fristverlängerung zur Abgabe der Erklärungen bis 30. September 2018 beantragen. Doch was tun, wenn auch dieser Termin nicht eingehalten werden kann?
Auf eine weitere Mahnung sollten Steuerzahler es hier nicht ankommen lassen. Denn mahnt das Finanzamt nach Verstreichen der Abgabefrist zum 30. September 2018 und Sie geben die Erklärung mit Verspätung endlich ab, ist die Festsetzung eines Verspätungszuschlags vorprogrammiert. Wie hoch der Verspätungszuschlag ausfällt, hängt davon ab, ob Sie Wiederholungstäter sind (also schon zum wiederholten Mal zu spät dran sind) oder ob Ihnen das zum ersten Mal passiert.
Fristverlängerungsantrag oder Hilfe durch Fachmann
Haben Sie bis zum 30.9.2018 eine Fristverlängerung zur Abgabe Ihrer Steuererklärungen 2017 bekommen, schaffen es bis dahin aber nicht, gibt es zwei Möglichkeiten, um einen Verspätungszuschlag zu vermeiden:
- Fristverlängerungsantrag: Sie können erneut einen Fristverlängerungsantrag für ein oder zwei Monate stellen. Dann erwartet das Finanzamt aber schon sehr gut Gründe dafür (z.B. akute Erkrankung).
- Steuerfachmann: Beauftragen Sie einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein mit der Anfertigung der Steuererklärung 2017 und teilen dem Finanzamt das mit, verlängert sich die Abgabefrist automatisch bis zum 31.12.2018. dhz
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