Tipps vom "Steuerpapst" Steuerberater Martin Schöning: "Das ist bürokratischer Wahnsinn"

"Steuerpapst" Martin Schöning spricht im DHZ-Interview darüber, welche Fehler Unternehmer unbedingt vermeiden sollten – und was er im Steuerrecht sofort ändern würde.

Steuerberater, Steuerstrafverteidiger und Buchautor Martin Schöning. - © Philipp-Axounou

Sie sind Steuerberater und haben gerade Ihr neues Buch "Gib mir mein Geld zurück" veröffentlicht. Wie lautet Ihr ultimativer Steuertipp?

Martin Schöning: Mein ultimativer Steuertipp ist relativ profan. Das A und O ist beim Absetzen von zum Beispiel Betriebsausgaben oder Werbungskosten die genaue Dokumentation, weshalb und warum bestimmte Kosten angefallen sind.

Warum ist eine genaue Dokumentation denn so wichtig?

Weil es häufig gemischte Kosten sind, die für Dritte, also den Betriebsprüfer, nicht eindeutig als betrieblich veranlasst erkennbar sind. In diesen Fällen macht es Sinn, dass der Unternehmer oder der Selbstständige eine Dokumentation anfertigt.

Was wäre so ein Fall?

Nehmen wir als Beispiel mehrtägige Reisekosten zu einer Handwerksmesse. Wichtig wäre es in diesem Fall zunächst den betrieblichen Anlass der Reise nachvollziehbar zu dokumentieren und dann aber auch so eine Art Reisetagebuch zu führen. Denn wenn nun Jahre später eine Betriebsprüfung stattfindet, haben Sie den genauen Grund für die Reise möglicherweise vergessen. Aber genau diese Reise fischt der Prüfer dann heraus und fragt, weshalb und warum war die gesamte Reise betrieblich veranlasst? Wenn Sie daraufhin ihre Dokumentation und Ihr Reisetagebuch vorlegen können, gibt es keine Diskussionen oder Streitereien, die vor dem Finanzgericht landen könnten. Das können Sie so einfach vermeiden.

Muss das immer schriftlich sein oder könnte man das zum Beispiel auch als Sprachnotiz dokumentieren?

Ja, Sie können Sprachnotizen oder sogar Video-Dokumentationen für bestimmte Sachverhalte anfertigen. Wichtig dabei ist immer, den Lebenssachverhalt, der dieser Aufnahme zugrunde liegt, so klar und eindeutig wie möglich zu beschreiben. Diese Aufnahmen müssen Sie natürlich sicher und langfristig ablegen, etwa in einer Cloud.

"Die Finanzbehörden holen derzeit die während der
Corona-Pandemie unterbliebenen Betriebsprüfungen nach. Das führt ­häufig zu Nachzahlungen aus dieser Zeit. Diese kommen jetzt natürlich zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt."

Ein Fahrtenbuch zu führen, wird aber oft eher als lästig empfunden.

Aber wenn Sie Ausgabenkürzungen und hohe Steuernachzahlungen, gegebenenfalls sogar steuerstrafrechtliche Folgen vermeiden möchten, dann ist einzig die Dokumentation das A und O.

Was ist denn überhaupt der größte Fehler, den Unternehmer machen können?

Der größte Fehler ist, wenn Unternehmer dem Finanzamt gewisse Tatsachen nicht mitteilen. Zum Beispiel: Ein Gewerbetreibender geht davon aus, dass er bestimmte Kosten in dem Jahr sofort absetzen kann, in dem er sie bezahlt hat. Möglicherweise ist es gesetzlich aber anders geregelt und er darf die Kosten nur über einen längeren Zeitraum abschreiben. Der Gewerbetreibende setzt diese Kosten nun aber sofort ab, ohne dem Finanzamt seine Rechtsauffassung mitzuteilen. Das Finanzamt weiß also nicht, dass der Unternehmer die Ausgabe möglicherweise unter Werbekosten verbucht hat. Wird bei einer Betriebsprüfung dieser "Fehler" aufgedeckt, erfährt das Finanzamt hier zum ersten Mal von dieser Tatsache. Dieses Verschweigen von Tatsachen führt dann zu einem Steuerstrafverfahren.

Das heißt, hätte der Unternehmer die Tatsache angegeben, wäre es nicht soweit gekommen, obwohl der Vorgang an sich falsch war?

Genau, Steuerzahler dürfen durchaus eine andere Rechtsauffassung haben. Aber sie müssen bei Abgabe ihrer Steuererklärung dem Finanzamt gleichzeitig ihre Rechtsauffassung und die Tatsache, wie sie vorgehen, mitteilen. Wenn sie das tun, passiert nichts. Aber bestimmte Angaben dem Finanzamt vorenthalten, das führt zu Problemen.

"Der größte Fehler ist, wenn Unternehmer dem Finanzamt gewisse Tatsachen nicht mitteilen."

Warum sind Steuererklärungen bei vielen Menschen so unbeliebt?

Das Steuerrecht ist sicherlich komplex. Es gibt eine Vielzahl an Steuergesetzen, aber auch Bestimmungen, Ausnahmen und die Rechtsprechung. Das kann es schwierig machen, die richtige Information zu finden und zu verstehen, weil es auch sehr viele Einzelfallentscheidungen gibt. Dann bedeutet eine Steuererklärung natürlich auch Zeit und Aufwand. Man muss alle relevanten Informationen und Belege zusammentragen und letztlich ist da noch die Angst vor Fehlern.

Ein Unternehmer sollte sich besser an einen Steuerberater wenden?

Das würde ich zumindest jedem Selbstständigen, der Mitarbeiter beschäftigt, empfehlen. Alleine schon für die Lohnabrechnung, das ordnungsgemäße Abführen der Lohnsteuer und die Lohnsteuer-Anmeldung sollte er sich einen Berater an die Seite holen.

Wie beurteilen Sie das deutsche Steuerrecht?

Es ist umfangreich und teilweise komplex. Wenn man bedenkt, was alles geregelt wird, ist es für den Einzelnen schwierig, überhaupt die Steuerart zu erkennen, die möglicherweise relevant sein könnte. Schließlich hat irgendwie irgendwann jeder Lebenssachverhalt mit irgendeiner Steuer zu tun.

Wie ist das in anderen Ländern?
Das ist in anderen Ländern ähnlich. Zum Teil auch noch komplexer. In den USA zum Beispiel gibt es in den Bundesstaaten unterschiedliche einkommensteuerrechtliche Vorschriften.

Was macht das Steuerrecht besonders unübersichtlich?

Unübersichtlich machen es die vielen Ausnahmen, Ausnahmen von Ausnahmen und viele Einzelfallentscheidungen. Gerade im Einkommensteuerrecht und im Ertragsteuerrecht gibt es viele Urteile der Finanzgerichte. Teilweise entscheidet auch der Bundesfinanzhof von Senat zu Senat unterschiedlich. Das macht es auch für uns Berater unübersichtlich.

"Ganz klar die Gewerbesteuer. Das ist eine überflüssige Steuer, da sie nicht zu Mehreinnahmen führt."

Was würden Sie im Steuerrecht ändern wollen?

Das ist eine schwierige Frage. Man könnte an vielen Stellen schrauben. Aber eine Vereinfachung führt manchmal auch wieder zu einer Steuerungerechtigkeit. Bestimmte bürokratische Hürden könnten natürlich abgebaut werden. Wenn zum Beispiel ein Unternehmer sonstige Leistungen an einen Unternehmer in einem Drittland erbringt, muss er, damit für diese Leistung in Deutschland keine Umsatzsteuer anfällt, einen Nachweis erbringen, dass der chinesische Unternehmer in seinem Land umsatzsteuerlich geführt wird. Das Finanzamt in Deutschland verlangt in solchen Fällen eine Unternehmerbescheinigung von einer chinesischen Steuerbehörde. Die bekommt der Unternehmer aber nicht. Die Rechtsfolge ist dann, dass das deutsche Finanzamt dem deutschen Unternehmer den nicht steuerbaren Umsatz versagt und das Ganze umsatzsteuerpflichtig macht, obwohl der deutsche Unternehmer gar keine Umsatzsteuer bekommen hat. Das ist bürokratischer Wahnsinn.

Welche Steuer würden Sie sofort abschaffen, wenn Sie könnten?

Ganz klar die Gewerbesteuer. Das ist eine überflüssige Steuer, da sie nicht zu Mehreinnahmen führt, weil ein Großteil wieder bei der Einkommensteuer angerechnet wird. Das ist eine kommunale Steuer, die man anders regeln könnte. Beispielsweise durch eine Umlage aus der Umsatzsteuer oder Einkommensteuer, die man den Gemeinden zukommen lässt.

Wie schätzen Sie die aktuelle wirtschaftliche Situation für Unternehmen aus steuerlicher Sicht ein?

Die Finanzbehörden holen derzeit die während der Corona-Pandemie unterbliebenen Betriebsprüfungen nach. Das führt häufig zu Nachzahlungen aus dieser Zeit. Diese kommen jetzt natürlich zu einem denkbar ungünstigen Zeitpunkt für die Unternehmen, da die wirtschaftliche Lage derzeit nicht gut ist. Es kommt noch hinzu, dass am 30. September die Frist für die Schlussabrechnungen bei den Überbrückungshilfen endgültig abgelaufen wird. Da kommen zusätzlich hohe Rückforderungen auf Unternehmen zu, die Hilfen erhalten haben.

Was ist der größte steuerliche Stolperstein für Unternehmen?

Wenn Unternehmen ihre Buchhaltung nicht ordnungsgemäß und zeitnah führen und daraus resultierend die Umsatzsteuervoranmeldung und die Lohnsteuer-Anmeldung nicht abgeben und nicht bezahlen.

Was passiert dann?

Dann kommt es zu Schätzungen und möglicherweise zur Vollstreckung von Schätzungsbescheiden durch die Finanzbehörde und das legt letztlich den gesamten Betrieb lahm, wenn Sie keine Gehälter und keine Einkäufe mehr bezahlen können.

Wo sehen Sie die größte Chance, Steuern zu sparen?

Handwerksunternehmer sollten ihren Steuerberater aktiv ansprechen, welche steuerlichen Möglichkeiten sie individuell haben. Unter bestimmten Voraussetzungen kann zum Beispiel der Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH sich die Inflationsausgleichsprämie von 3.000 Euro auch selbst auszahlen.

"Steuerstrafverfahren sollten immer so schnell wie möglich beendet werden."

Sie sind auch Steuerstrafverteidiger

Ja, aber nicht für unsere Mandanten, sondern das sind reine Steuerstrafmandate. Steuerstrafverfahren laufen parallel zum Steuerverfahren. Die Aufgabe eines Steuerstrafverteidigers besteht letztendlich darin, die Rechte des Beschuldigten zu wahren, durchzusetzen und während des laufenden Verfahrens immer wieder sicherzustellen und am Ende natürlich auf eine Einstellung des Verfahrens hinzuwirken. Steuerstrafverfahren sollten immer so schnell wie möglich beendet werden.

Wie kann ein Steuerstrafverfahren beendet werden?

Wir haben zwei Einstellungsmöglichkeiten. Die eine ist die Einstellung, weil kein hinreichender Tatverdacht vorliegt, also die Tat nicht mit hinreichender Sicherheit nachgewiesen werden kann. Oder aber die Einstellung gegen Geldauflage. Das hat den Vorteil, dass das Verfahren nicht wiederaufleben kann, sondern endgültig eingestellt ist. Das ist dann auch kein Geständnis und keine Verurteilung, so dass für den Mandanten daraus keine Nachteile gezogen werden können. Die meisten Steuerstrafverfahren enden im Ermittlungsverfahren mit einer Einstellung durch Geldauflage oder mit einer Einstellung wegen nicht hinreichendem Tatverdacht. Eine Einstellung kann für das Steuerverfahren, das zu trennen ist vom Steuerstrafverfahren, Vorteile bringen.

Welche?

Wenn nicht feststeht, dass es sich um Steuerhinterziehung handelt – und das ist bei der Einstellung gegen Geldauflage in der Regel der Fall – dann haben Sie im Steuerverfahren möglicherweise keine Steuerhinterziehung, keine Hinterziehungszinsen und andere Nachteile zu befürchten.

Wie lange dauern Steuerstrafverfahren?

Ganz einfach gelagerte Fälle dauern zwischen neun und zwölf Monate. Das sind Fälle, in denen der Mandant sofort bereit ist, eine Geldauflage zu zahlen. Die meisten Verfahren dauern mehrere Jahre, teilweise auch bis zu sieben Jahre und länger.

Rechnen Sie in wirtschaftlich schweren Zeiten damit, dass Steuerhinterziehungen zunehmen?

Ich glaube schon, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten die subjektive Bereitschaft, Steuern zu hinterziehen, zunehmen kann. Es gibt drei Typen von Steuerhinterziehern: Manche tun es aus der Not heraus, andere sehen es als „Sport“, die Grenzen auszutesten und die dritte Gruppe zahlt hohe Steuern und empfindet das als ungerecht. Gerade beschäftigen sich viele Menschen oder auch Unternehmen damit, in ein vermeintliches Niedrigsteuerland zu ziehen. Aber das ist schwierig für ein Unternehmen, das in Deutschland tätig ist.

Martin Schöning, Gib mir mein Geld zurück, Goldegg Verlag, 19 Euro, ISBN 978-3990603703