Steuertipp Steueränderungen 2026 im Schnellüberblick

Höherer Grundfreibetrag, mehr Entfernungspauschale und neue Grenzen beim Soli – diese Neuerungen sollten Steuerzahler kennen.

Steuertipp
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Im Jahr 2026 treten wieder zahlreiche Steueränderungen in Kraft. Hier ein Schnellüberblick über besonders interessante Neuregelungen:

Höherer Grundfreibetrag 2026

Der Grundfreibetrag, bis zu dessen Höhe ein zu versteuerndes Einkommen unversteuert bleibt, beträgt 2026 für Ledige 12.348 Euro und für zusammenveranlagte Steuerzahler 24.696 Euro.

Höhere Entfernungspauschale 2026

Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte/Betriebsstätte dürfen ab 2026 für jeden Entfernungskilometer (also für die einfache Strecke) 0,38 Euro/km als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Das gilt auch für wöchentliche Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung (= Anmietung einer Zweitwohnung aus beruflichen Gründen).

Höherer Sonderausgabenabzug 2026

Leisten Steuerzahler Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in einen Rürup-Rentenvertrag (sog. Basisversicherung), dürfen diese Beiträge zu 100 Prozent als Sonderausgaben in der Steuererklärung eingetragen werden. Es sind jedoch bestimmte Höchstbeträge beim Sonderausgabenabzug zu beachten. Im Jahr 2026 beträgt der maximale Sonderausgabenabzug für Zahlungen zur Rentenversicherung 30.826 Euro/61.652 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler).

Wer muss 2026 Solidaritätszuschlag bezahlen?

Mit Solidaritätszuschlag zur Einkommensteuer müssen Steuerzahler 2026 nur rechnen, wenn sie zu den Besserverdienern zählen. Das ist der Fall, wenn die festgesetzte Einkommensteuerschuld 2026 mehr als 20.350 Euro/40.700 Euro (Ledige/zusammenveranlagte Steuerzahler) beträgt. Der Solidaritätszuschlag beträgt eigentlich 5,5 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Doch werden die genannten Höchstbeträge zur Einkommensteuer nur gering überschritten, fällt der Soli nur anteilig an. dhz