Steuererleichterungen Steuer-Paket hilft Pendlern und dem Lebensmittelhandwerk

Der Bundesrat hat ein Paket mit Steuererleichterungen final verabschiedet. Ab dem 1. Januar 2026 profitieren Pendler von einer höheren Pauschale. In der Gastronomie greift künftig ein reduzierter Mehrwertsteuersatz. Und auch für Ehrenamtliche gibt es mehr Geld.

Tortenstück im Café: Die Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie sinkt dauerhaft von 19 auf sieben Prozent. - © Anette - stock.adobe.com

Zum 1. Januar 2026 treten steuerliche Entlastungen für Pendler, das Lebensmittelhandwerk und ehrenamtlich Tätige in Kraft. Der Bundesrat hat den entsprechenden Plänen zugestimmt. Die Änderungen umfassen eine höhere Pendlerpauschale, eine geringere Mehrwertsteuer auf Speisen in der Gastronomie und höhere Freibeträge für Ehrenamtliche.

Höhere Pendlerpauschale

Arbeitnehmer können ihre Fahrtkosten zur Arbeit künftig bereits ab dem ersten Kilometer mit 38 Cent pro Kilometer steuerlich geltend machen. Bisher lag die Pauschale für die ersten 20 Kilometer bei 30 Cent, erst danach galt der höhere Satz von 38 Cent. Die Regelung gilt unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel. Laut Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sei die Erhöhung wegen der gestiegenen Kosten durch den CO₂-Preis notwendig.

Geringere Mehrwertsteuer für Speisen

Der Mehrwertsteuersatz für Speisen, die in gastronomischen Betrieben serviert werden, wird dauerhaft von 19 auf sieben Prozent gesenkt. Dies gilt für Restaurants ebenso wie für Bäckerei-Cafés oder den Imbiss in einer Metzgerei. Gastronomen dämpften jedoch bereits im Vorfeld die Erwartung, dass dadurch auch die Preise für die Gäste sinken. Söder begründete die Steuersenkung mit den deutlich gestiegenen Kosten für die Betriebe. Er betonte zudem, dass das Essengehen in Restaurants wichtig für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sei.

Mehr Geld für Ehrenamtliche und Vereine

Die Steuerpauschale für Übungsleiter, etwa Trainer in Sportvereinen oder Chorleiter, wird von 3.000 auf 3.300 Euro pro Jahr angehoben. Für andere ehrenamtlich Tätige steigt der Freibetrag von 840 auf 960 Euro. Bis zu diesen Beträgen bleiben die Einnahmen aus dem Engagement steuerfrei.

Weitere Änderungen betreffen Prämien für Medaillengewinne bei Olympischen Spielen, die künftig steuerfrei sind. Zudem können Gewerkschaftsmitglieder ihre Beiträge zusätzlich zu bestehenden Pauschbeträgen und Werbungskosten absetzen. Bisher zählten die Beiträge zu den Werbungskosten, was für Arbeitnehmer ohne steuerlichen Vorteil blieb, wenn sie damit den Pauschalbetrag nicht überschritten. dpa/fre