Am 19. Dezember hat der Bundesrat die Steueränderungen 2015 im so genannten Zollkodex-Anpassungsgesetz verabschiedet. Es kann nun noch in 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet werden und somit zum 1. Januar in Kraft treten. Selbständige Handwerker müssen ab Januar zahlreiche steuerliche Änderungen beachten.
Am 19. Dezember hat der Bundesrat überraschend die Steueränderungen 2015 im so genannten Zollkodex-Anpassungsgesetz verabschiedet. Es kann nun noch in 2014 im Bundesgesetzblatt verkündet werden und somit zum 1. Januar in Kraft treten. Dieses Gesetz enthält zahlreiche steuerliche Änderungen, die selbständige Handwerker ab 1. Januar 2015 beachten müssen.
Besonders hervorzuheben sind zwei Steuervergünstigungen, die Arbeitgeber ihren Mitarbeitern ab 1. Januar erstmals zuwenden können. Anstatt einer klassischen Gehaltserhöhung darf der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern danach folgende Zuwendungen steuer- und abgabenfrei gewähren:
- Beratung/Vermittlung: Hat ein Arbeitnehmer einen pflegedürftigen Angehörigen oder Kinder, die betreut werden müssen, kann der Arbeitnehmer die Zahlungen an ein Dienstleistungsunternehmen zur Beratung oder zur Vermittlung von Betreuungspersonen bezahlen. Für diesen Vorteil muss der Arbeitnehmer weder Steuern noch Sozialabgaben bezahlen.
- Kurzfristige Betreuung: Muss ein Arbeitnehmer kurzfristig auf Geschäftsreise oder muss wegen eines dringenden Auftrags jeden Tag Überstunden absolvieren, kann der Arbeitgeber die Kosten für eine kurzfristige Betreuung von Kindern übernehmen. Diese Kosten sind bis zu 600 Euro im Jahr steuer- und abgabenfrei.
Weitere Steueränderungen 2015 werden wir Ihnen ab dem 5. Januar 2015 vorstellen. Das vom Bundesrat am 19. Dezember verabschiedete Zollkodes-Anpassungsgesetz finden Interessierte hier.
Steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung
Am 19. Dezember wurde auch ein Antrag gestellt, die die Auftragsbücher von Handwerkern füllen könnte. Es geht um steuerliche Vergünstigungen für die energetische Sanierung von Gebäuden. Bestenfalls gelten diese Steuervergünstigungen rückwirkend ab dem 1. Januar 2015. Wir halten Sie auf dem Laufenden zu diesem für Handwerker enorm wichtigen Gesetzgebungsverfahren.
