Barbershops stehen immer wieder im Verdacht, dass hier nicht alles mit rechten Dingen zugeht. Zahlen dazu gibt es nicht – aber Meinungen aus der Branche und von den Handwerkskammern.

Immer wieder sind Berichte von Friseurbetrieben zu lesen, die sich über Dumpingpreise von Barbershops beschweren oder den Inhabern von Herrensalons vorwerfen, ohne Meisterbrief zu arbeiten. Die Kritik: unfairer Wettbewerb. Schwarzarbeit und niedrigere Löhne als der Mindestlohn seien dort verbreitet.
Nun ist das Friseurhandwerk eine der Branchen, in der Schwarzarbeit insgesamt ein großes Thema ist. Obwohl die Kontrollen durch den Zoll und die Gewerbeämter in der Vergangenheit verstärkt wurden und die Behörden auch gezielter zusammenarbeiten, ist der Trend klar. Friseurdienstleistungen anzubieten und den dabei erzielten Lohn am Staat vorbei einzustecken, nimmt eher zu als ab. Das bestätigt auch der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks. "In Zeiten knapper Kassen ist Schwarzarbeit das wohl am stärksten wachsende Segment in unserem Handwerk", sagt Verbandssprecherin Bele Graniger. Das liege auch daran, dass kaum ein anderes Handwerk mit so wenig Materialeinsatz im privaten Umfeld umzusetzen und somit in die Schattenwirtschaft zu überführen sei.
Einen Alltag, in dem es gilt, sich mit handwerklicher Qualität durchzusetzen – gegen Friseursalons, in denen nicht jeder Euro versteuert wird, in denen weder Meisterbriefe wichtig sind noch Mitgliedschaften in der Berufsgenossenschaft bezahlt werden – erlebt Gunnar Faust in Eberswalde. Er ist Geschäftsführer des Salons Friseur Chic und bietet auch einen Barberservice an, denn die Dienstleistung rund um das Gesichtshaar ist gefragt.
Direkt gegenüber von einem seiner Salons ist einer der Barbershops, der mit niedrigen Preisen lockt und Haarschnitten aller Art. Dennoch hat Gunnar Faust viele seiner Kunden überzeugt. Sie kommen lieber zu ihm, obwohl sie gegenüber nur halb so viel bezahlen. "Ich sehe diese Shops nicht als Konkurrenz, obwohl sie mehr als nur Bartpflege anbieten und dabei viel weniger verlangen", sagt er. Qualität setze sich durch.
Barbershops: Mit dem Boom kamen die Vorwürfe
In der Debatte um Schwarzarbeit und Ungerechtigkeiten fließen allerdings auch schnell Vorwürfe in die Richtung der Barbershops. In Barbershops werden ausschließlich Herren bedient und der Fokus liegt eigentlich auf dem Schneiden der Barthaare und deren Pflege. Doch einfache und schnelle Herrenhaarschnitte gehören oftmals auch dazu. "Barbershops sind in der Regel 'Herrensalons' mit einer besonders maskulin-modischen Ausrichtung. Dort werden die Rasur und das Schneiden und Stylen von Bärten als besonderer Schwerpunkt oder Spezialisierung angeboten", beschreibt Bele Graniger. Es sei ein berufstechnisches Leistungsprofil, das sich kaum vom Herrenfriseur unterscheidet. Barbershops haben in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom erfahren, der bis heute nicht abflaut.
Mit dem Boom kamen die Vorwürfe – und nicht selten auch ein Generalverdacht, dass hier Preisdumping und auch zu wenig kontrollierte Schwarzarbeit gefördert werde. Unter anderem liegt dies daran, dass es die Handwerksordnung (HwO) auch denjenigen erlaubt, einen Barbershop zu eröffnen, die selbst keinen Meisterbrief haben. Es genügt, wenn ein Friseurmeister als Betriebsleiter angestellt wird. Diese Möglichkeit, um einen Betrieb zu führen, gilt zwar nicht nur im Friseurhandwerk, aber im Falle der Barbershops wird sie häufig genutzt. Gleichzeitig regeln Handwerkskammern die Zulassung der Betriebe über verschiedene Ausnahmegenehmigungen (siehe Infokasten). Diese werden mal strenger, mal weniger streng gehandhabt und kontrolliert.
Ausnahmen von der Meisterpflicht im Überblick
Die Handwerksordnung (HwO) beinhaltet mehrere Regelungen, die eine Betriebsgründung ohne eigene Meisterprüfung möglich machen. Bei den Handwerkskammern wird jeder Antrag im Einzelfall geprüft. Mögliche Ausnahmen sind:
- Fachlicher Betriebsleiter: Der Gründer stellt einen Friseurmeister als Betriebsleiter an. Dieser muss so gestellt sein, dass er den Betrieb in handwerklicher Hinsicht verantwortlich leiten kann. Zudem muss er in Vollzeit beschäftigt sein.
- § 7a HwO: Der Gründer ist bereits mit einem anderen Handwerk der Anlage A in die Handwerksrolle eingetragen und kann die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten im Friseurhandwerk durch Berufserfahrung oder eine Sachkundeprüfung nachweisen.
- § 7b HwO: Friseurgesellen, die mehrere Jahre und in leitender Stellung in ihrem Beruf gearbeitet haben, können ebenfalls die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen.
- § 8 HwO: Eine Ausnahmebewilligung ist möglich, wenn es für den Antragsteller eine unzumutbare Belastung bedeuten würde, die Meisterprüfung abzulegen. Die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten muss er anderweitig nachweisen.
- § 9 HwO: Der Antragsteller ist Bürger der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums oder der Schweiz und kann nachweisen, dass er in seinem Heimatland bereits mehrere Jahre einen Betrieb im Friseurhandwerk geleitet hat. fre
Offiziell erfasste Zahlen zu den Barbershops gibt es kaum. Das bestätigt auch Sarah Garbers von der Pressestelle der Generalzolldirektion. Zuständig für Kontrollen in den Betrieben ist dort die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS). Die FKS führt ihre Prüfungen auf der Grundlage des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (SchwarzArbG) durch, dabei verfolgt sie einen ganzheitlichen Prüfansatz: "Dies bedeutet, dass im Rahmen einer Prüfung u.a. geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Ausländer notwendige Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten wurden", erklärt Sarah Garbers.
Dabei gehören Friseursalons und Barbershops derselben Branche an – ohne separate Erfassung. Die Prüfungen würden in Form von Personenbefragungen und Arbeitgeberprüfungen bzw. Geschäftsunterlagenprüfungen durchgeführt. Dabei arbeitet die FKS laut Garbers auch mit den Gewerbeämtern zusammen, die kontrollieren, ob ein Meisterbrief vorliegt oder eine bestätigte Ausnahmegenehmigung.
Barbershops: Regionale Unterschiede und ein unterschiedlicher Umgang mit Ausnahmegenehmigungen
Ohne separat erfasst Zahlen lassen sich die Vorwürfe gegen die Barbershops aber weder konkret belegen noch widerlegen. Der Zentralverband betont zudem, dass die Ausnahmegenehmigungen verfassungsrechtlich notwendig seien, damit die grundsätzliche Systematik der Meisterbefähigung, insbesondere auch mit Blick auf EU-Rechtsprechung, erhalten bleibt. "Dabei ist es immens wichtig, dass die Handwerkskammern in der Umsetzung nachvollziehbar und konsequent bleiben, sodass sich die Ausnahme nicht in eine Regel verkehrt", sagt Bele Graniger.
In der Region Stuttgart werden solche Ausnahmegenehmigungen stark angefragt. Das erlebt Manuel Beitlich bei der Handwerkskammer Region Stuttgart in der täglichen Beratungspraxis. "Die Menge der Anträge nach §§ 7 b, 8 und 9 Handwerksordnung sind weiterhin auf hohem Niveau", bestätigt der Teamleiter Handwerks- und Gewerberecht bei der Kammer.
Dass Zahlen bei diesem Thema aber wenig aussagekräftig sind, zeigt zum Beispiel die Handwerkskammerregion München und Oberbayern. Hier gibt es aktuell 17,7 Prozent Friseurbetriebe, die ohne eine Führungsperson mit Meisterqualifikation eingetragen sind. Doch nicht jeder dieser Betriebe ist automatisch ein Barbershop, denn das ist anhand der Eintragung nicht zu erkennen. Auch die Ausübungsberechtigung nach § 7b, die sogenannte Altgesellenregelung, spielt hier hinein. So sind auch die Betriebe mitgezählt, die aufgrund dieser Ausnahmeregelung bei der Handwerkskammer erfasst sind. Die Regelung sieht vor, dass auch ein Geselle mit mindestens sechsjähriger Berufserfahrung einen Betrieb gründen kann, wenn er davon mindestens vier Jahre in leitender Stellung tätig war.
Niedrige Löhne sind ein Problem
Die Region Stuttgart erlebte in den vergangenen Jahren einen regelrechten Boom bei den Gründungen von Barbershops. Kontrollen zeigten, dass diese nicht immer so geführt werden, dass sie allen gesetzlichen Regelungen entsprechen. Oftmals wurden die Barbershops ohne Meistertitel betrieben und auch ohne beantragte Ausnahmegenehmigung. Behörden und auch die Handwerkskammer haben deshalb viel damit zu tun, Kontrollen zu organisieren und auch zu beraten.
"Aufgrund von Sprachbarrieren und teilweise auch rechtlicher Unwissenheit ist der Beratungsbedarf an dieser Stelle im Handwerksrecht hoch", sagt Manuel Beitlich. Dazu komme, dass gerade im Bereich der Barbershops, die mit einem Betriebsleiter die Eintragung in der Handwerksrolle haben, Betriebsleiterwechsel häufig seien. Auch das führe zu einem erheblichen Verwaltungsaufwand. Die Handwerkskammer Region Stuttgart hat im vergangenen Jahr deshalb auch begonnen, handwerksrechtliche Schulungskonzepte mit den unteren Verwaltungsbehörden zu organisieren. Außerdem sind mit dem Zoll gemeinsame Kontrollen geplant. Laut Beitlich geht es dann – neben der Überprüfung, ob ein Meisterbrief oder eine Ausnahmegenehmigung vorliegt – auch um den neuen Tarifvertrag in Baden-Württemberg, der seit September 2023 gilt und höhere Löhne verspricht.
Denn die Löhne und vor allem, in welcher Höhe sie ausgezahlt werden, sind ein Punkt, der ebenfalls in der Kritik steht. Da sich einige Barbershops mit sehr niedrigen Preisen am Markt präsentieren, werden ihnen Dumpingpreise vorgeworfen. Bei diesem Thema lenkt Gunnar Faust ein wenig ein. Denn zu niedrige Preise seien insgesamt ein Problem der Branche bzw. der Betriebe, die sich nicht lange am Markt halten, weil sie die Preise falsch kalkulieren. Ungerechtigkeiten entstehen seiner Meinung nach, weil sich einige Salons nicht an Tariflöhne halten, weil sie Einnahmen nicht versteuern und sich auch sonst nicht an gesetzliche Vorgaben halten. Das gelte aber nicht nur für Barbershops.
Das zeigen die Zahlen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Die Kontrollen der FSK im Jahr 2023 zeigen – wiederum für die ganze Friseurbranche – dass neben der Schwarzarbeit auch die Beschäftigung von Personen ohne Aufenthaltstitel ein Problem ist. Insgesamt wurden in der Branche Friseur- und Kosmetiksalons im vergangenen Jahr 1.576 Arbeitgeberprüfungen durchgeführt. Es wurden 10.504 Personen mittels Befragung oder anhand von Geschäftsunterlagen überprüft. Danach wurden insgesamt 1.141 Strafverfahren eingeleitet, die sich wie folgt aufteilen:
- Es wurden in 384 Fällen Strafverfahren aufgrund des Verdachts des illegalen Aufenthalts ohne Aufenthaltstitel gem. § 95 Abs. 1 Nr. 2 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) eingeleitet.
- Weiterhin wurden 343 Strafverfahren aufgrund des Verdachts der Beitragsvorenthaltung von Arbeitnehmerbeiträgen zur Sozialversicherung eingeleitet, § 266a Abs. 1 Strafgesetzbuch (StGB). Hierbei kann man von einer Form der Schwarzarbeit sprechen.
- Wegen Betrugs (§ 263 StGB) in Form von Leistungsmissbrauch wurden insgesamt 228 Strafverfahren durch die FKS eingeleitet. Leistungsmissbrauch bezieht sich hier auf zu Unrecht in Anspruch genommene Sozialleistungen nach den Sozialgesetzbüchern II und III (SGB II und III) wie beispielsweise Arbeitslosengeld oder Bürgergeld.
Neben den Strafverfahren in den Friseur und Kosmetiksalons wurden laut Zoll im Jahr 2023 auch 1.123 Ordnungswidrigkeitenverfahren geführt. Von den vorgenannten Ordnungswidrigkeitenverfahren entfallen insgesamt 180 Verfahren auf Einleitungen in Bezug auf die Nichtzahlung von Mindestentgelten nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) und dem Mindestlohngesetz (MiLoG). In diesen Fällen haben die Angestellten nicht den Lohn bekommen, der ihnen gesetzlich zusteht.
Gunnar Faust wünscht sich für seine Branche insgesamt wieder mehr Besinnung auf das Handwerk und die Qualität der Friseurleistungen. Das habe dann auch seinen Preis. Als wichtigste Voraussetzung dafür sieht er die Ausbildung und entsprechende Weiterbildungen an. Er erlebt die Missstimmung unter den Friseuren tagtäglich. Für ihn als Friseurmeister ist es klar, dass er von Zehn-Euro-Haarschnitten seine vier Salons und deren Mitarbeiter nicht finanzieren könnte. Rasuren und Bartpflege gehören für ihn zum Friseurhandwerk – und nicht in den Niedriglohnsektor.