Die Einführung der Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai 2011 hat sich auf das deutsche Bauhandwerk nicht so stark ausgewirkt wie befürchtet. Allerdings zeichnet sich bereits neuer Ärger ab. Bei der Europäischen Union wird eine sogenannte ICT-Richtlinie diskutiert, die das Arbeitnehmer-Entsendegesetz aushebeln würde.
Das Arbeitnehmer-Entsendegesetz schreibt für alle Ausländer, die auf deutschen Bau stellen arbeiten, verbindliche Standards wie Mindestlöhne vor. So soll verhindert werden, dass über Dumpinglöhne der Wettbewerb verzerrt wird. Nun drängen aber international tätige Konzerne bei der EU darauf, den unternehmensinternen Transfer von Führungskräften, Fachkräften und Trainees aus Drittstaaten nach Europa zu vereinfachen. Über den so genannten Intra-Corporate-Transfer (ICT) soll dies möglich werden.
Die Bundesvereinigung der Bauwirtschaft befürchtet allerdings, dass über die ICT-Richtlinie künftig Beschäftigte aus O steuropa legal für Dumpinglöhne auf deutschen Bau stellen arbeiten dürfen. „Was für Großkonzerne wie Siemens wichtig sein mag, wäre für unsere Unternehmen fatal“, sagte Verbandsgeschäftsführer Felix Pakleppa während der Frühjahrspressekonferenz auf der IHM in München. Es dürfe nicht dazu kommen, dass künftig Bauarbeiter aus der Ukraine für einen Stundenlohn von einem Euro auf deutschen Bau stellen eingesetzt werden.
Die Befürchtungen innerhalb der Bauwirtschaft, dass die Einführung der vollen Arbeitnehmerfreizügigkeit im Mai vergangenen Jahres Heerscharen an Bauarbeitern aus den o steuropäischen EU-Staaten nach Deutschland locken würde, haben sich nicht bestätigt. Allerdings sei es richtig gewesen, dass die Bundesregierung die Arbeitnehmerfreizügigkeit für Bulgarien und Rumänien noch bis zum Jahr 2014 eingeschränkt habe, sagte Pakleppa. In Rumänien würden Bauarbeiter rund 200 Euro im Monat verdienen. ste