Hauptuntersuchung Neuerungen ab April nächsten Jahres

Künftig wird jede Hauptuntersuchung (HU) bei Fahrzeugen - der sogenannte TÜV – mit einer Probefahrt beginnen. Außerdem gibt es beim beim Überziehen des Untersuchungstermins keine Rückdatierungen mehr und es werden bei Mängeln detailiertere Hinweise gegeben. Wenn die geplante Novelle der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) im kommenden Februar den Bundesrat passiert, werden die Neuerungen ab April 2012 in Kraft treten.

© TÜV Süd

Ehe es mit dem Auto in die Prüfgasse geht, steht künftig bei der Hauptuntersuchung eine Probefahrt an. Der Sachverständige muss diese Runde mit mindestens acht Stundenkilometern drehen, das Lenkrad in beide Richtungen einschlagen und auch mal auf die Bremse treten. "Diese Probefahrt stellt sicher, dass die Assistenzsysteme des Fahrzeugs aktiviert sind und ansprechen", so Jürgen Wolz, Leiter der Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr in Bayern beim TÜV Süd. Die elektronischen Sicherheitsassistenten wie Airbag, ABS, ESP oder Abstandsregler rücken damit noch stärker in den Fokus der Hauptuntersuchung. Mit einem so genannten HU-Adapter, mit dem die Sachverständigen an die OBD-Schnittstelle (On Board Diagnose) des Fahrzeugs andocken, können sie auslesen, ob die Sicherheitsassistenten auch wirklich sicher funktionieren.

Allen Beteiligten bleibt freilich noch etwas Zeit, sich auf die Neuerungen einzustellen: Die 47. Änderungsverordnung zur StVZO tritt voraussichtlich zum 1. April 2012 in Kraft. Die Probefahrt wird ab dann Schritt für Schritt für alle Fahrzeuge relevant, die ab diesem Stichtag neu zugelassen werden. Da für neue Wagen die erste HU nach drei Jahren ansteht, dürfen sich die Sachverständigen auf häufige Probefahrten ab 2015 einstellen. Sofort fällig wird ab dem 1. April 2012 das geänderte Vorgehen in punkto Rückdatierung HU-Plakette, wenn ein Autofahrer den fälligen Untersuchungstermin versäumt hat. Das wurde bisher je nach Region unterschiedlich gehandhabt und soll nun bundesweit einheitlich geregelt werden. "Die nächste HU ist dann grundsätzlich 24 Monate nach dem Untersuchungstermin fällig", erklärt Jürgen Wolz.  Außerdem arbeiten ab 1. April 2012 alle Prüforganisationen bundesweit mit einem einheitlichen Mängeltool. Im Prüfbericht gibt es zu Mängeln dann noch detailliertere Hinweise. dhz