Preissteigerungen angekündigt Wechsel der Kfz-Versicherung dieses Jahr besonders lohnend

Die Kfz-Versicherung wird im nächsten Jahr deutlich teuerer. Preissteigerungen bis weit in den zweistelligen Prozentbereich für Bestandskunden werden erwartet. Damit ist ein Versicherungswechsel in diesem Herbst besonders lohnend.

Die neuen Tarife, mit denen die Versicherer Neukunden anlocken wollen, steigen laut dem Verbraucherportal Transparo nur moderat im Preis. So würden Autofahrer, die dieses Jahr zum 1. Januar 2012 ihre Versicherung wechseln, lediglich 1,4 Prozent mehr als jene, die vor einem Jahr eine neue Police abgeschlossen haben. Die durchschnittliche Prämie ist für Wechsler in der Haftpflichtversicherung im Vergleich zum Vorjahr sogar um 1,2 Prozent gesunken, einen leichten Anstieg gibt es in der Vollkasko mit einem Plus von 0,7 Prozent und etwas deutlicher in der Teilkasko um 4,1 Prozent.

Darauf sollten Sie beim Wechsel der Kfz-Versicherung laut ADAC achten

  • Vor dem Wechsel die Versicherungsbedingungen und -leistungen genau vergleichen. Billig ist nicht immer gut. Eventuell hat auch der aktuelle Versicherer einen neuen Tarif, der günstiger ist als der bestehende. Durch die Reform der Schadensfreiheitsklassen sollte in diesem Jahr auf die Rabatt- und Rückstufungstabellen besonders geachtet werden. Der Prämienvergleich wird immer wichtiger.  
  • Nicht immer lohnt sich der Wechsel von der Voll- in die Teilkasko. Das liegt daran, dass die Prämienhöhe der Vollkasko durch den Schadenfreiheitsrabatt beeinflusst wird, den es in der Teilkasko nicht gibt.
  • Die Selbstbeteiligung kann bei der Voll- und der Teilkasko unterschiedlich hoch sein. Auch der Verzicht auf eine Selbstbeteiligung ist möglich. Oft sind die Prämienunterschiede zwischen den einzelnen Stufen aber so gering, dass sich eine höhere Selbstbeteiligung kaum lohnt.
  • Möglich ist der Wechsel der Police in der Regel nur zum Ende des Kalenderjahres, da die meisten Versicherungsverträge vom 1. Januar bis zum 31. Dezember laufen. In diesen Fällen muss die Kündigung spätestens bis zum 30. November bei der Versicherungsgesellschaft eingehen.
  • Wer den 30. November zur Kündigung verpasst, bekommt eine zweite Chance, wenn sich die Versicherungsprämie erhöht, ohne dass ein Schadenfall hierfür die Ursache ist. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht von einem Monat besteht z.B. wenn die Versicherung durch eine Änderung der Typ- und Regionalklassen teurer wird.
  • Den alten Vertrag erst dann kündigen, wenn der neue unter Dach und Fach ist. Anbieter müssen bei der Haftpflichtversicherung zwar jeden Kunden akzeptieren und dürfen die Police grundsätzlich nicht verweigern, aber bei der Teil- und Vollkasko sind Versicherer frei und dürfen Verträge auch ablehnen. Deshalb sollten Autofahrer vor einem Wechsel prüfen, ob der neue Versicherer den Vertrag in demselben Umfang akzeptiert, wie der augenblickliche Anbieter.
  • Generell sollte das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein abgeschickt werden.